358 Sehntes Buch. Zweites KNapitel.
weil noch verkehrsarm, nicht zur Verfügung stellte, mußte es
ihnen darauf ankommen, anderweite Hilfsquellen zu erschließen,
wollten sie nicht an Macht gegenüber dem hohen Adel des
Südens zurückstehen. Da bot sich ihnen die Kolonisation der
großen Moore.
Der erste aller Fürsten, der an sie dachte, scheint der große
Erzbischof Adalbert von Bremen gewesen zu sein; warum sonst
ließ er sich im Jahre 1062 die bremischen Moore links der
Weser als kaiserliche Gabe zuweisen? Zur Ausführung aber
gelangte der Gedanke anscheinend erst um die Wende des 11.
und 12. Jahrhunderts. Da erscheinen Männer vom Niederland
diesseits des Rheins in Bremen und schließen durch ihren
Priester und ihre geschworenen Vertreter einen Vertrag mit
dem Erzbischof ab zur Kultivation eines Moores südöstlich der
sandigen Landzunge, darauf die Stadt Bremen sich hinstreckt,
in einer Gegend, die heute noch den Namen des Hollerlandes
führt. Sie wollen als Großgemeinden eigene Hundertschaften
bilden, die zugleich Kirchspiele sein sollen und Gerichtsbezirke;
da wollen sie ihre eigenen Priester haben über den von ihnen
erbauten Kirchen; da wollen sie geistliches Recht genießen nach
den Bräuchen ihrer Heimatdiözese Utrecht; da wollen sie sich
selbst Recht sprechen in der Weise der Altvordern, — nur wenn
sie sich Rechtes nicht einen können, soll der Erzbischof selbst
eingreifen dürfen als ein gewaltiger Herr. Das Land aber
teilen sie unter sich auf vom Rande des Moores her, wo der
Abzugskanal des Wassers in hoher Deichstraße an ihre Höfe
grenzt: von hier aus laufen die Hufen als je ein Stück in
langen Streifen hinein in das wüste Moor, und als ihre volle
Ausdehnung ist das Maß der Königshufe in Aussicht genommen.
Das Land aber wie ihre Höfe erhalten die Männer zu erblichem
Recht, nur einen kleinen Zins zur Anerkennung des erzbischöf⸗—
lichen Obereigentums werden sie davon zahlen, nur zu einein
Abkauf der Gerichtsbarkeit um je zwei Mark jährlichen Zinses
von je einer Hundertschaft verpflichten sie sich, und für den
Brem. UB. 1 Pr. 87, S. 86.