Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 108 
Rechts die deutsche Volksseele fieberhaft aufregen, selbst wenn 
die deutsche materielle Kultur sich einer Zukunft entgegenbewegte, 
deren Denkweise der des römischen Rechts näher lag? 
Und schon machten sich auf dem Gebiete der sozialen 
Entwicklung die Wirkungen des neuen Rechts fühlbar. Es 
war zunächst klar, daß die kapitalistische Entwicklung in den 
Städten an ihm eine höchst erwünschte Stütze finden mußte 
gegen die Anschauungen des deutschen und des kanonischen 
Rechts. Es war ferner klar, daß die Einführung römischer 
Rechtsgedanken auf dem platten Lande den schon bestehenden 
Gegensatz zwischen Adel und Bauern vergrößern mußte. Bis⸗ 
her hatte der adlige Grundherr trotz aller Plackerei doch seine 
Grundherrschaft niemals mit dem Auge des römischen Ritters 
als einen ländlichen Sklavenbetrieb im großen zu betrachten 
gewagt; die sozialen und psychologischen Triebfedern seiner 
Anschauungen waren immer germanisch geblieben. Wie, wenn 
er jetzt — nach römischem Recht so mild als möglich — seine 
Herrschaft als dominium, seine selbstthätiger Rechtsbildung 
verlustig gegangenen Bauern als coloni, sein Verhältnis zu 
ihnen als locatio-conductio betrachtete und die markgenossen— 
schaftlichen Rechte, weil im römischen Rechte nicht vorgezeichnet, 
als thatsächlich nicht vorhanden ansah? Die Möglichkeit hier— 
für wuchs von Tag zu Tag, und mit feinem Instinkt witterte 
die Nation sie seit früher Stunde. Bald ertönte im 15. Jahr— 
hundert die Klage, daß das alte einfältige Recht durch fremdes 
Recht verdrückt werde; und rasch verbreitete sich als ein neues 
Rechtssprichwort der Reim: 
Das edle Recht ist worden krank, 
Den Armen kurz, den Reichen lang. 
Unerschöpflich aber war das Volk in haßerfüllter Verhöhnung 
der neuen römischen Juristen, an deren Person das Empor— 
dringen des neuen römischen Rechts sozusagen greifbar ersicht— 
lich war: als Rechtsverdreher und Beutelschneider, als Zungen— 
krämer und böse Christen verfielen sie der nationalen Ver— 
achtung. Um das zweite und dritte Jahrzehnt des 16. Jahr—
	        
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