712 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapiten.
17. Jahrhundert mehr oder minder deutlich aufgestellt hatten;
Ziele, denen wenigstens Karl VI. teilweise nachzuleben begann.
Und gewiß gelang auf diesem Gebiete einiges. Die Zwischen—⸗
mauten fielen teilweise; der innere Handel belebte sich um ein
weniges; der Außenhandel über die Ost- und Südgrenzen nahm
zu unter dem Aufblühen Triests; auch in der Industrie machte
man Fortschritte. Allein bezeichnend war, daß sich der Handel nicht
der 1714 begründeten Staatsbank — mit der schönen amtlichen
Bezeichnung „Universal-Bankal-Finanzen-Hkonomie-Demon⸗
stration“ — anvertraute. Er zog vielmehr die 1705 entstandene
Wiener Stadtbank vor: es erschien den unterrichteten Zeitgenossen
gleichsam unnatürlich, daß sich das Reich der Habsburger um
Handel und Wandel bemühe. In diesem Zusammenhange
rächte sich die einst von gegenreformatorischen und noch immer
von ausschließlich katholischen Vorstellungen getragene Politik
gegenüber dem Bürgertum: wo der zentrale Gedanke am
feinsten und entscheidendsten mit den wichtigsten Tendenzen
der sozialen Entwicklung zusammentraf, da verflüchtigte er
sich. Daß unter solchen Umständen eine Politik österreichischen
Weltverkehrs, wie sie Karl VI. eine Zeitlang zu treiben ver—
suchte!, auch aus inneren Gründen scheitern mußte, versteht
sich von selber.
Es blieben also schließlich als zentralistisch wirkende Reichs—
klammern nur die einfachen Mittel der äußeren Politik! Hier
aber handelte es sich im Grunde wieder um zwei voneinander
getrennte Gebiete: um das Reich und um das europäische Staaten⸗
system in dem Sinne, wie es vornehmlich aus dem Utrechter
Frieden als ein System des Gleichgewichtes der Großmächte
hervorgegangen war. Und da ist nun für den Bereich des
ersten Gebietes vor allem Joseph J., aber auch Karl VI.
die Anerkennung nicht zu versagen, daß sie die Stellung des
Kaisers und damit Österreichs als der Reichsvormacht noch
einmal stärker zu betonen versucht haben. Es ist eine Richtung,
die namentlich Joseph J. sympathisch erscheinen läßt, so sehr
S. oben S. 589 ff.