Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 463
und Maria Margareta: Maria Theresia galt mithin als die
Erbin der spanischen Besitzungen des Hauses Habsburg. Nun
war es die wichtigste Bedingung des Pyrensischen Friedens, daß
Maria Theresia mit König Ludwig vermählt werden sollte.
Indem er die Infantin heiratete, glaubte aber Ludwig XIV.
zugleich ein unbestreitbares Erbrecht auf Spanien zu erwerben,
obgleich seine Gemahlin vor der Heirat feierlich auf dies Erb—
recht zugunsten ihrer jüngeren Schwester verzichtet hatte. Die
Sachlage würde vielleicht von geringerer Bedeutung gewesen
sein, wäre Maria Margareta unvermählt geblieben. Aber
diese jüngere Tochter heiratete im Jahre 1666 eben den aus—
gesprochensten Nebenbuhler und Geaner Ludwigs, den Kaiser
Leopold!
Waren unter diesen Umständen beim Ableben König
Philipps IV. schwere Verwicklungen vorauszusehen, so wurden
diese freilich dadurch verschoben, zugleich aber noch verwirrtere
Verhältnisse geschaffen, daß Philipp im Jahre 1661 gänzlich
unerwartet noch Vater eines Sohnes, des späteren Karls II.,
des dann wirklich letzten spanischen Habsburgers, geworden war.
Man versteht, daß schon durch die Geburt Karls II. die
Ungeduld Ludwigs XIV. in beträchtlichem Maße hervorgerufen
werden mußte, da sein heißes Temperament rasche Schläge gegen
das Haus Habsburg erheischte. Und so benutzte Ludwig den
im September 1665 erfolgenden Tod Philipps IV. zu einem
merkwürdigen Vorgehen. Er erkannte jetzt zwar die Nachfolge
Karls II. für Spanien und für die italienischen Besitzungen
an; verweigerte sie aber für die südlichen Niederlande und
verkündete dafür sich selbst als Erben.
Die rechtliche Begründung dieses Anspruchs war dabei fast
noch weniger als fadenscheinig. In Brabant bestand als lokale
Rechtssitte das sogenannte Devolutionsrecht, nach welchem das
Erbgut eines Hauses unbedingt den Kindern erster Ehe verblieb,
wenn der Vater zum zweiten Male heiratete; dem Vater ge—
bührte in diesem Falle nur die Nutzung auf Lebenszeit. Da
nun seine Gemahlin das einzige Kind aus der ersten Ehe
Philipps IV. war, so folgerte Ludwig in Anwendung des
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