Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  III.  Die  Solidaristen.

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progressive  Besteuerung  der  Erbschaften  und  Einkommen  —  all  dies
segelt  unter  der  Flagge  der  Solidarität  und  wird  auch  in  Zukunft  unter
ihr  segeln.  Daher  nennt  man  auch  alle  diese  Gesetze  „Gesetze  sozialer
Solidarität“.  —  Aber  nicht  allein  die  Arbeiter  gewinnen  von  diesem  neuen
Prinzip.  Auch  die  protektionistische  oder  nationalistische  Partei  beruft
sich  auf  die  „Solidarität“.  Sie  ist  es  sogar,  die  vor  allen  Anderen  und  zusammen ­
  mit  den  Mutualisten  dieses  Wort  am  meisten  in  ihrem  Programm
anwendet.  Wenn  sich  die  Steuerzahler  beklagen,  daß  man  ihnen  Geld
abverlangt,  um  gewissen  Eigentümern  oder  Fabrikanten  Prämien  zu
gewähren,  oder  wenn  die  Verbraucher  darüber  seufzen,  daß  sie  infolge
der  Einfuhrzölle  die  Produkte  teurer  bezahlen  müssen,  so  stopft  man
ihnen  sogleich  den  Mund  mit  dem  Hinweis,  daß  sie  aus  Solidaritätsgefühl
ihren  Landsleuten  den  Vorzug  zu  geben  haben 1 ).
Auch  die  fiskalische  Reform,  mit  ihrem  doppelten  Charakter  einer
Progressivsteuer  am  Gipfel  und  vollständiger  Abgabenfreiheit  an  der
Basis,  beruft  sich  auf  das  Prinzip  der  Solidarität,  denn  diese  Reform
rechtfertigt  die  Progression  als  gerechte  Entschädigung,  geschuldet  von
denen,  die  die  Früchte  vom  Baum  der  Zivilisation  gepflückt  haben,  an
die,  durch  deren  Arbeit  er  gewachsen  ist;  und  ebenso  rechtfertigt  sie  die
Abgabenfreiheit,  indem  sie  ausführt,  daß  man  von  den  Enterbten  nichts
verlangen  kann,  da  im  Gegenteil  sie  es  sind,  die  umgekehrt  das  Recht
haben,  eine  Forderung  gegen  die  Gesellschaft  geltend  zu  machen.
Was  aber  den  praktischen  Solidarismus  vom  Staatssozialismus  trotz
ihrer  nahen  Verwandtschaft  unterscheidet,  ist,  wie  wir  schon  erwähnt
haben,  daß  er  sich  ebensogut  und  besser  durch  die  Vergesellschaftung
verwirklichen  läßt,  die  er  mit  neuer  Lebenskraft  erfüllt  hat.  Syndikalisten, ­
  Mutualisten,  Genossenschaftler,  sie  alle  berufen  sich  auf  die
Solidarität,  aber  auf  die  freie  Solidarität,  und  nicht  mehr  auf  die  erzwungene ­
  Solidarität  des  Staatssozialismus 1  2 ).  Nicht,  daß  sie  nicht  in
vielen  Fällen  die  Notwendigkeit,  ja  sogar  die  Überlegenheit  der  letzteren

1 )  Man  hat  letzthin  eine  ziemlich  merkwürdige  Anwendung  dieser  „nationalen
Solidarität“  erfunden.  Von  jetzt  an  soll  die  Regierung  keine  ausländischen  Anleihen
Frankreich  gestatten  dürfen,  wenn  die  betreffenden  Länder  sich  nicht  verpflichten,
willen  Teil  ihrer  Aufträge  der  französischen  Industrie  vorzubehalten.  Dies  läuft  auf
°hie  Verbindung  des  französischen  Rentiers  und  Industriellen  auf  Grund  einer  errungenen ­
  Solidarität  hinaus,  indem  der  erste  sein  Geld  nur  ausleihen  darf,  wenn  es
zum  Teil  in  der  Form  einer  Bezahlung  seiner  Produkte  wieder  an  den  zweiten  zurücküießt.
  Und  dann  kommt  ihrerseits  die  Arbeiterklasse,  die  mit  Recht  ihren  Teil  am
Schutzzoll  in  Form  eines  garantierten  Minimallohnes  verlangt!
2 )  Die  Lehre  vom  Quasi-Kontrakt  kann  ebensogut  zu  dem  Einen  wie  zum  Anderen
führen.  Auch  scheint  Leon  Bourgeois  selbst  jetzt  mehr  zur  Vergesellschaftung  zu
feigen.  „Die  radikale  Partei  hat  eine  soziale  Doktrin.  Diese  Doktrin  läßt  sich  in  einem
" 01 't  zusammenfassen:  die  Assoziation“  (Vorwort  zu  dem  Buch  Buisson’s:  La
°btique  radicale).
Gide  und  Rist,  Gesch.  d.  Volkswirtschaft!.  Lehrmeinungcn.  2.  Aufl.  42
            
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