200
produkte, z. B. Wein oder andere Lebensmittel, abzunehmen. In
Böhmen, Mähren und Schlesien herrschte der Mühlen-, Getränkeund
Brauzwang?®),
In Nordwestdeutschland, aber doch auch in Bayern, bestand
ferner jetzt der Dienstzwang, d. h. die Bauernkinder sollten ihre
Dienste vor allem ihrer Herrschaft anbieten?!)
Diese Gutswirtschaft arbeitete freilich — das wollen wir doch
besonders hervorheben — für den Markt. Und insofern kann nicht
eigentlich von einer „geschlossenen“ Hauswirtschaft die Rede sein.
Allein selbst Karl Bücher gibt ja doch zu, daß die geschlossene
Hauswirtschaft auch schon für den Markt arbeite*?).
Der Naturalwirtschaft kam jedoch auch über den Kreis also
„geschlossener Hauswirtschaft“, wie sie in der Gutswirtschaft zutage
tritt, sonst noch eine große Verbreitung nach wie vor zu. Wir besitzen
vom Anfang des 16. Jahrhunderts eine Wirtschaftsordnung
für den Mainzer Gutshof in Erfurt, das sog. „Engelmannsbuch“‘,
welches bereits — nicht zu Unrecht — mit dem berühmten Capitulare
de villis aus der Zeit Karls d. Gr. in Parallele gestellt
worden ist”). In demselben werden genaue Vorschriften über die
Acker-, Forst-, Wiesen- und Weinkultur gegeben sowie auch über
die gewerblichen Betriebe (Bräuhaus und Mühle). Die Arbeiter,
Taglöhner und Fronbauern wurden auf dem Hofe beköstigt. Man
erzeugte Würste und Käse, wie auch Bier für den Eigenbedarf selbst.
Diese Ordnung ist umso interessanter und wichtiger, als sie
einen landwirtschaftlichen Betrieb darstellt, der doch mitten in einer
größeren Stadt gelegen war, die damals sicherlich bereits eine entwickelte
Geldwirtschaft und beträchtlichen Marktverkehr besaß. Es
tritt also die Fortdauer solcher, im wesentlichen naturalwirtschaftlich
ausgerichteten Gutshöfe neben der geldwirtschaftlich arbeitenden
Bürgerschaft hier an demselben Ort sinnfällig in die Erscheinung.
Auch in Nordwestdeutschland gab es noch im 18. Jahrhundert
Rittergüter, u. zw. im Östlichen und südöstlichen Lüneburg sowie
2) Grünberg a.a.O. 1, 42.
2) L. Brentano, Warum herrscht in Altbayern bäuerlicher Grundbesitz?
Beil. z. Allg. Zeitung, München 1896, Nr. 4, S.3 sowie Nr. 5, S. 4.
*) Die Entstehung d. Volkswirtschaft, S. 139 — 5. Aufl, S. 163 (1906).
*) Vgl. Michelsen A. L. J., Der Mainzer Hof zu Erfurt am Ausgang des
MA. 1853, S. 17.