Maßnahmen den Zahlungsmittelumlauf betreffend.
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genommen werden müßten, braucht nicht besonders betont zu
werden, wohl aber, daß die Rücksichtnahme auf den ausländi
schen Besitzer deutscher Noten zweifellos die Flucht des Papier
geldes ins Ausland begünstigen würde. Im Zusammenhang hier
mit müßte sich dann ein erheblicher Druck auf die Kurse der
Markwechsel im Ausland bemerkbar machen, was wiederum zur
Verteuerung der Einfuhr, zur Steigerung der Preise bestimmter
Waren im Inland beitragen würde. Also eher eine Preissteigerung
als die beabsichtigte Preissenkung.
Die technische Durchführung einer solchen Notenabstempelung
vorausgesetzt, würde diese Maßnahme für die Einzelwirtschaften
insofern eine große Ungerechtigkeit bedeuten, als sie der einzelnen
Wirtschaft durch die Verringerung der Notensumme rein zu
fällige Beträge entzieht. Mit Rücksicht hierauf würden — wenn
man von der schwer zu verhindernden Abwanderung ins Ausland
absieht — zahlreiche Notenbesitzer die Umwandlung ihrer Noten
bestände in Guthaben (mit der Absicht einer späteren Abhebung
dieser Guthaben in abgestempelten oder neuen Noten) vornehmen,
so daß eine gewaltige Steigerung der Giroguthaben, der fremden
Gelder eintreten würde. Damit wäre naturgemäß keine Änderung
in der Kaufkraft dieser Einzelwirtschaften eingetreten. Sie würden
an Stelle der Noten mit den Giroguthaben kaufen, wenn sie von
ihrer Kaufkraft Gebrauch machen wollen. Eine andere Zahl von
Einzelwirtschaften würde die Ankündigung der Abstempelung dahin
beantworten, daß sie solche Werte zu kaufen versuchen, die nicht
von einer Vermögensminderung getroffen würden. Die Preise für
Wertpapiere, für Waren, Häuser, Grundstücke, Wohnungseinrich
tungen, Luxusartikel, kurz für alles was nicht Noten ist, würden
steigen, und es wäre mehr als fraglich, ob die Besehneidung
der Kaufkraft derjenigen Besitzer von Papiergeld, die sich der
Abstempelung nicht entziehen, so bedeutend wäre, daß von ihr
eine Rückwirkung auf die Preise, eine Senkung der Preise aus
gehen würde.
In dieser Form ist die Abstempelung also nicht durchführbar.
Will man nicht nur die Noten aus ihren Verstecken locken, sondern
die Kaufkraft wirklich mindern, dann kann die Herabstempelung
der Noten niemals für sich allein erfolgen. Dann ist es erforderlich,
auch den übrigen Vermögensteilen zu Leibe zu gehen. Und da
man das Vermögen der Einzelwirtschaften nicht einfach mechanisch