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Wollte man nun auf diese (-tesetzesstelle einfach die
üblichen Bestimmungen über vertretbare Leistungen anwenden,
so müsste die Werthrelation von Fall zu Fall nach den Edel-
inetallcoursen des Zahltages berechnet werden. Aber dieses schein
bar höchste Recht wäre unter Einem auch das höchste Unrecht,
cs würde dem Gläubiger wie dem Schuldner einen schlechten
Dienst erweisen. .Der Währungswechsel wäre für sie gleich
bedeutend mit einer zeitweiligen Vernichtung des Geldwesens;
das ]\Iass ihrer Leistungen und ihr Recht würde dadurch ab-
häugen von den Preisschwankungen einer Waare, auf die sie
sich allerdings verpflichteten, deren Preis ihnen jedoch von
dem Momente, wo sie nicht mehr das Währungsmetall des
]valides ist, ganz gleichgiltig geworden ist. Sie Beide können
mit Recht fordern, dass der Staat dafür Sorge trage, dass
ihr Contract niemals aufhöre ein Geldcontract zu sein, und
gerade die Rücksicht darauf ist es, die den Staat veranlasst,
von der stipulirten GewichtsiQuantität Silber abzusehen und
an ihre Stelle ein gewisses Gewichts([uantum Gold zu setzen.
Sagt er aber nicht sofort, wie gross dieses Goldquantum
im Momente der Zahlung sein müsse, überlässt er es dem
Zufalle, darüber zu entscheiden, so wäre es dem Wesen
nach gleichgiltig, wenn er überhaupt von der Leistung
in seinem eigenen Währungsgelde absehen und die Iveistung
in dem stipulirten Gewichtsquantum des anderen Metalls
zur Pflicht machen würde. Schuldner wie Gläubiger haben
ein Interesse zu fordern, dass ihnen der Staat nicht blos
das Werthäquivalent der contrahirten Summe im neuen
Währungsgelde auferlege, sondern dass er ihnen zugleich
im Vorhinein sage, wie gross dieses Werthäqnivalent sei.
Dies ist nun allerdings eine contradict in in adjecto. Der
Staat kann wissen, wie die Werth relation in dem Momente,
wo er den Währungswechsel vornimmt, beschaffen ist; er
kann aber unmöglich vorherbestimmen, wie sich die Verhält
nisse des Edelmetallmarktes in jedem gegebenen zukünftigen
Zeitpunkte gestalten werden. Ja noch mehr, er darf bei
seinem )lachtworte, welches eigentlich im Sinne der zu erfül
lenden Contracte auf den Versuch hinaus laufen sollte, die
Werthrelation der Zukunft zu ergründen, dies gar nicht im
Auge halten, während die möglichst genaue Feststellung der