Full text : Währung und Handel

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Wollte  man  nun  auf  diese  (-tesetzesstelle  einfach  die
üblichen  Bestimmungen  über  vertretbare  Leistungen  anwenden,
so  müsste  die  Werthrelation  von  Fall  zu  Fall  nach  den  Edelinetallcoursen
  des  Zahltages  berechnet  werden.  Aber  dieses  scheinbar ­
  höchste  Recht  wäre  unter  Einem  auch  das  höchste  Unrecht,
cs  würde  dem  Gläubiger  wie  dem  Schuldner  einen  schlechten
Dienst  erweisen.  .Der  Währungswechsel  wäre  für  sie  gleichbedeutend ­
  mit  einer  zeitweiligen  Vernichtung  des  Geldwesens;
das  ]\Iass  ihrer  Leistungen  und  ihr  Recht  würde  dadurch  abhäugen
  von  den  Preisschwankungen  einer  Waare,  auf  die  sie
sich  allerdings  verpflichteten,  deren  Preis  ihnen  jedoch  von
dem  Momente,  wo  sie  nicht  mehr  das  Währungsmetall  des
]valides  ist,  ganz  gleichgiltig  geworden  ist.  Sie  Beide  können
mit  Recht  fordern,  dass  der  Staat  dafür  Sorge  trage,  dass
ihr  Contract  niemals  aufhöre  ein  Geldcontract  zu  sein,  und
gerade  die  Rücksicht  darauf  ist  es,  die  den  Staat  veranlasst,
von  der  stipulirten  GewichtsiQuantität  Silber  abzusehen  und
an  ihre  Stelle  ein  gewisses  Gewichts([uantum  Gold  zu  setzen.
Sagt  er  aber  nicht  sofort,  wie  gross  dieses  Goldquantum
im  Momente  der  Zahlung  sein  müsse,  überlässt  er  es  dem
Zufalle,  darüber  zu  entscheiden,  so  wäre  es  dem  Wesen
nach  gleichgiltig,  wenn  er  überhaupt  von  der  Leistung
in  seinem  eigenen  Währungsgelde  absehen  und  die  Iveistung
in  dem  stipulirten  Gewichtsquantum  des  anderen  Metalls
zur  Pflicht  machen  würde.  Schuldner  wie  Gläubiger  haben
ein  Interesse  zu  fordern,  dass  ihnen  der  Staat  nicht  blos
das  Werthäquivalent  der  contrahirten  Summe  im  neuen
Währungsgelde  auferlege,  sondern  dass  er  ihnen  zugleich
im  Vorhinein  sage,  wie  gross  dieses  Werthäqnivalent  sei.
Dies  ist  nun  allerdings  eine  contradict  in  in  adjecto.  Der
Staat  kann  wissen,  wie  die  Werth  relation  in  dem  Momente,
wo  er  den  Währungswechsel  vornimmt,  beschaffen  ist;  er
kann  aber  unmöglich  vorherbestimmen,  wie  sich  die  Verhältnisse ­
  des  Edelmetallmarktes  in  jedem  gegebenen  zukünftigen
Zeitpunkte  gestalten  werden.  Ja  noch  mehr,  er  darf  bei
seinem  )lachtworte,  welches  eigentlich  im  Sinne  der  zu  erfüllenden ­
  Contracte  auf  den  Versuch  hinaus  laufen  sollte,  die
Werthrelation  der  Zukunft  zu  ergründen,  dies  gar  nicht  im
Auge  halten,  während  die  möglichst  genaue  Feststellung  der
            
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