Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

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ad  2.  Verbot  der  ungebührlichen  oder  unbilligen  Be-  Das  Verbot
JOfzugung  oder  Benachtheiligung  einzelner  Personen  oder  ungebühr-Transporte.
  "eher  oder
p.  unbilliger  Be-Tiine,
  zum  Theil  auch  ad  1.  einschlagende,  Vorfrage  vorzugungen.
ist  die  nach  der  Verpflichtung,  alle  angebotenen  Transporte  Verpflichtung
^a/ainehmen  und  zu  befördern.  Im  Zusammenhang  mit  der  ¡“J^ídeTunTancr
11  assung  der  Eisenbahn  als  freien  Strasse  wird  es  Ursprung-  Transporte,
ich  nur  als  ein  Recht,  nicht  als  eine  Pflicht  für  sie  anbesehen ­
  ,  selbst  als  Frachtführer  aufzutreten,  und  zwar
aiin  ohne  grössere  als  die  gemeinrechtlichen  Verpflichtungen
jedes  andern  Frachtführers;  Gesetz  vom  8.  Mai  1845,  Abschnitt ­
  86  und  89.  Hieraus  folgte  auch,  dass  sie,  wie  dieser,
ein  Beförderung  von  Personen  und  Sachen  nicht  allgelein,
  sondern  nur  entsprechend  ihrer  eignen  öftentlichen
iihündigung  verbunden  war.  Wie  weit  das  Gebot,  Bevor-^imuigen
  einzelner  Personen  und  Transporte  zu  vermeiden,
^  ude  gebührende  und  .  billigen  Erleichterungen  in  Anà
  nie  etc.  der  Transporte  eintreten  zu  lassen,  dies  ändert,
ist  Betreff  der  feuergefährlichen  Artikel
durch  Gesetz  ausgesprochen,  dass  die  Eisenbahnen  nicht
Verl  verpflichtet  sind  ;  in  Bezug  auf  den  Kohlensie
  ^  allgemein  angenommen,  dass  sie  erklären  können,
car  dafür  nicht  gewöhnlicher  Frachtführer,  common
p  imd  dass  sie  dann  Kohlen  nur  für  gewisse
I  besonders  für  Grubenbesitzer  und  für  Inhaber  von
Empfangsstationen,  sowie  lediglich  von
zu  bestimmten  Orten,  oder  nur  in  vollen  Zugladungen
ist  (p  brauchen.  Für  andere  Güter  und  für  Personen
re''t^^  vorgekommenen  Streitfällen  nicht  angesacl
  ^ermuthen  lässt,  dass  Annahmeverweigerungen  ohne
der  beiechtigte  Gründe  nicht  vorgekommen  sind.  In
wie  ^jürite  hier  die  Sache  de  facto  ungefähr  eben  so
dass  ^^^i^tschland  de  jure  stehen.  Bemerkenswerth  ist,
2111  Rechtfertigung  der  für  den  Kohlenverkehr  ge-
            
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