Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

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Eine  organisirte,  continuirliche  Rechtsprechung  wird  in
der  Lage  sein,  auch  aus  zunächst  noch  allgemeiner  gehaltenen
Eestiininungen  allmählich  ein  wirkliches  Special-Tarifrecht  zu
entwickeln;  und  selbst  soweit  sich  dies  unmöglich  erweisen
sollte,  und  die  Entscheidungen  mehr  aus  der  Billigkeit  zu
Schöpfende  Schiedssprüche  bleiben  müssen,  werden  die  unter
i’icliterlichen  Formen  zu  Stande  gekommenen  Erkenntnisse  eines
solchen  Tribunals  gewiss  eher  eine  unbezweifelte  Autorität
Silben  als  reine  Administrativbescheide.
Wie  das  Beispiel  Englands  zeigt,  können  dann  sogar  die
Schranken  für  die  Verkehrspolitik  der  Eisenbahnen  enger  gezogen ­
  werden,  und  auf  der  anderen  Seite  wird  leichtfertigen
Beschwerden,  dies  gewiss  im  allseitigen  Interesse,  vorgebeugt,
Wenn  mit  der  Anbringung  die  Verpflichtung  verknüpft  ist,
im  öffentlichen  contradictorischen  Verfahren  zu  begründen
zu  erweisen.
Eine  von  Amtswogen  vorzunehmende  Controllirung  aller  contronirung  der
^9,rilmassnahmen  der  Eisenbahnen  hat,  wie  die  Erfahrung  zur  wegen.
Genüge  lehrt,  wenig  materielle  Bedeutung,  weil  sie  sich  nur
^^^f  die  Eormalien  wie  Publicationsfristen  u.  s.  w.,  allenfalls
^^cch  auf  die  Erachtdisparitäten  erstrecken  kann.  Was  die
Hauptsache  ist  und  in  England  schon  lange  als  solche  erkannt
Wurde,  die  Frage,  ob  durch  eine  Tarifmassregel  der  eine
Versender  in  seiner  Concurrenzfähigkeit  gegen  den  andern
Geschädigt  wird,  lässt  sich  aus  „Tarifveränderungs-Nacliwei-^engen“
  nicht  ersehen.  Wirklich  materielle  Entscheidungen
können  erst  getroffen  werden,  wenn  der  Beschädigte  behendere ­
  Beschwerde  erhebt,  und  durch  eine,  im  geordneten
Gerichtsverfahren  gewiss  besser  und  vollständiger  mögliche,
Bistruction  der  Sache  klar  gestellt  ist,  ob  wirklich  die  beknuptete
  Interessenconcurrenz,  competition  of  interest,  vor-^^8t,
  und  welche  Momente  umgekehrt  der  Eisenbahn  zur
^Gite  stehen.
            
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