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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches.
2. jährlich eine Uebersicht über die Produktion, Ein- und Ausfuhr von
Zucker, sowie über die vom Zucker erhobenen Abgaben im Zollgebiete des
Deutschen Reiches in der Zeit vom 1. September bis 31. August des betreffenden
Jahres nach Ländern,
3. eine Uebersicht des gegen Entrichtung der Abgaben im Zollgebiete des
Deutschen Reiches in den Verbrauch übergegangenen Salzes, nach Produktions-
und Absatzbezirken, sowie nach der Art des Salzes,
4. eine desgleichen über die Ausfuhr von Salz alls dem Zollgebiete
des Deutschen Reiches.
Die Vorschrifteil für die Anfertigung aller dieser Uebersichten ergeben steh
theils aus dem Rubrikenbau von selbst, theils sind sie den Formularen vorgebruát.
1 ) .
III. Bezüglich der statistischen Nachweisnng über die Organisation
der Verwaltung für die Zölle und Stenern des Deutschen Reiches
ist Folgendes durch den erwähnten Bundesrathsbeschlnß vom 7. Dez. 1871
angeordnet:
1. Seitens der Direktivbehörden sollen dem Statistischen
Amte topographische Mittheilungen nach dem Stande des Jahres 1872
gemacht werden über den Flächeninhalt und Einwohnerzahl der Hanptamtsbezirke,
über die Grenzen gegen das Ausland lind gegen solche Bundesstaaten,
mit denen übergangsabgabenpflichtiger Verkehr besteht.
Ferner soll die Zahl der den einzelnen Hauptämtern untergeordneten
Amtsstellen nachgewiesen werden und endlich der Bestand des Dienstpersonals
in den'einzelnen Hanptamtsbezirken mit Unterscheidung des Hebe-,
Abfertigungs- und Anfsichtsdienstes.
Diese'tabellari sch en Rachweisnngen sollen von den Direktivbehörden
mit einer erläuternden Denkschrift begleitet werden, in welcher über die
Organisation unb den Personalstand der Direktivbehörden, über die in ihrem
Bezirke verwendeten kontrolirenden Reichsbeamten, über die Kombination des
ans die Zölle und Reichsstenern bezüglichen Dienstes der Amtsstellen und
sonstigen denselben übertragenen Dienste und dergleichen Ansknnft zu geben ist.')
2. Hieraus und ans sonstigen Quellen wurde von dem Statistischen Amte
vor der Hand für 1872 eine Organisatio nsst atistik gefertigt?)
IV. Außerdem wurde eine mit dem Jahre 1872 beginnende und alljährlich
abzuschließende Ges ch äst s sta ti stik der Zoll- und St enerverwaltnng
des Deutschen Reiches vom Statistischen Amte auf Grund der
Rachweisnngen der Direktivbehörden und nach sonstigen Quellen angefertigt
und veröffentlicht?) .
V. Bezüglich der Aufstellung von Uebersichten über die Strassalle tu
Betreff der Zölle und Steuern des Deutschen Reiches waren allgemeine
Bestimmungen durch den Bundesrathsbeschlnß vom 7. Dez. 1871 nebst
4 Formularen zu Nachmessungen festgestellt worden?) dieselben sind jedoch durch
einen Bundesrathsbeschlnß vom 26. Juni 1880 aufgehoben lind werden
vont Etatsjahr 1880/81 an von den Direktivbehörden bis znm 1. Junt des
nächstfolgenden Etatsjahres nur noch aufgestellt und mit Erläuterungen erforderlichen
Falls versehen: ,
') S. a. Jahrbücher v. 1872 S. 385.
*) S. Bd. VI der Statistik des Deutschen Reiches.
3 ) Aufgehoben mit 1880 durch Bundesrathsbeschluß v. 29. Jan. 1880 (§ 57).
*) S. a. Jahrbücher von 1872 S. 162 u. 206.