Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v.  Aufseß:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.

2.  jährlich  eine  Uebersicht  über  die  Produktion,  Ein-  und  Ausfuhr  von
Zucker,  sowie  über  die  vom  Zucker  erhobenen  Abgaben  im  Zollgebiete  des
Deutschen  Reiches  in  der  Zeit  vom  1.  September  bis  31.  August  des  betreffenden ­
  Jahres  nach  Ländern,
3.  eine  Uebersicht  des  gegen  Entrichtung  der  Abgaben  im  Zollgebiete  des
Deutschen  Reiches  in  den  Verbrauch  übergegangenen  Salzes,  nach  Produktions-
  und  Absatzbezirken,  sowie  nach  der  Art  des  Salzes,
4.  eine  desgleichen  über  die  Ausfuhr  von  Salz  alls  dem  Zollgebiete
des  Deutschen  Reiches.
Die  Vorschrifteil  für  die  Anfertigung  aller  dieser  Uebersichten  ergeben  steh
theils  aus  dem  Rubrikenbau  von  selbst,  theils  sind  sie  den  Formularen  vorgebruát.
 1 )  .
III.  Bezüglich  der  statistischen  Nachweisnng  über  die  Organisation
der  Verwaltung  für  die  Zölle  und  Stenern  des  Deutschen  Reiches
ist  Folgendes  durch  den  erwähnten  Bundesrathsbeschlnß  vom  7.  Dez.  1871
angeordnet:
1.  Seitens  der  Direktivbehörden  sollen  dem  Statistischen
Amte  topographische  Mittheilungen  nach  dem  Stande  des  Jahres  1872
gemacht  werden  über  den  Flächeninhalt  und  Einwohnerzahl  der  Hanptamtsbezirke,
  über  die  Grenzen  gegen  das  Ausland  lind  gegen  solche  Bundesstaaten,
mit  denen  übergangsabgabenpflichtiger  Verkehr  besteht.
Ferner  soll  die  Zahl  der  den  einzelnen  Hauptämtern  untergeordneten
Amtsstellen  nachgewiesen  werden  und  endlich  der  Bestand  des  Dienstpersonals ­
  in  den'einzelnen  Hanptamtsbezirken  mit  Unterscheidung  des  Hebe-,
Abfertigungs-  und  Anfsichtsdienstes.
Diese'tabellari  sch  en  Rachweisnngen  sollen  von  den  Direktivbehörden
mit  einer  erläuternden  Denkschrift  begleitet  werden,  in  welcher  über  die
Organisation  unb  den  Personalstand  der  Direktivbehörden,  über  die  in  ihrem
Bezirke  verwendeten  kontrolirenden  Reichsbeamten,  über  die  Kombination  des
ans  die  Zölle  und  Reichsstenern  bezüglichen  Dienstes  der  Amtsstellen  und
sonstigen  denselben  übertragenen  Dienste  und  dergleichen  Ansknnft  zu  geben  ist.')
2.  Hieraus  und  ans  sonstigen  Quellen  wurde  von  dem  Statistischen  Amte
vor  der  Hand  für  1872  eine  Organisatio  nsst  atistik  gefertigt?)
IV.  Außerdem  wurde  eine  mit  dem  Jahre  1872  beginnende  und  alljährlich ­
  abzuschließende  Ges  ch  äst  s  sta  ti  stik  der  Zoll-  und  St  enerverwaltnng
  des  Deutschen  Reiches  vom  Statistischen  Amte  auf  Grund  der
Rachweisnngen  der  Direktivbehörden  und  nach  sonstigen  Quellen  angefertigt
und  veröffentlicht?)  .
V.  Bezüglich  der  Aufstellung  von  Uebersichten  über  die  Strassalle  tu
Betreff  der  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches  waren  allgemeine ­
  Bestimmungen  durch  den  Bundesrathsbeschlnß  vom  7.  Dez.  1871  nebst
4  Formularen  zu  Nachmessungen  festgestellt  worden?)  dieselben  sind  jedoch  durch
einen  Bundesrathsbeschlnß  vom  26.  Juni  1880  aufgehoben  lind  werden
vont  Etatsjahr  1880/81  an  von  den  Direktivbehörden  bis  znm  1.  Junt  des
nächstfolgenden  Etatsjahres  nur  noch  aufgestellt  und  mit  Erläuterungen  erforderlichen ­
  Falls  versehen:  ,
')  S.  a.  Jahrbücher  v.  1872  S.  385.
*)  S.  Bd.  VI  der  Statistik  des  Deutschen  Reiches.
3 )  Aufgehoben  mit  1880  durch  Bundesrathsbeschluß  v.  29.  Jan.  1880  (§  57).
*)  S.  a.  Jahrbücher  von  1872  S.  162  u.  206.
            
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