Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Reichskm,trole  der  Verwaltung.  g^g
a )  die  Korrespondenz  der  Zolldirektion  mit  anderen  Vereinsbevollmachtigten
  und  mit  den  Stativnskvntrvleuren;
"  ausnahmsweise  die  Mimsterialkorrespondenz  und  die  Korrespondenz
mit  k°°rdm,rten  und  fremden  Behörden,  sofern  diese  Korrespondenzen
Nicht  zn  Ergebnpsen  suhren,  lvelche  zu  den  Gegenständen  gehören,
erstreckt  Şutz  l  die  Thätigkeit  des  Vereinsbevollmächtigten
w"usche"st°er.h  wird  es  erachtet,  daß  dann,  wenn  ein-  Korre-KaäÄvacwÄst

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7.  ßm  Fall  sich  der  Bevollmächtigte  vom  Orte  der  Direktion,  bei  welcher
Cr  entfernt,  hat  derselbe  dieser  Behörde  oder  ihrem  Vorstande  jedeswilr.J“
  Y  Y  Y  b,e  Berordnung  in  8  2  bis  6  der  Anlage  XIII
vom  14  Febnmr  1834?)  wonach"'  Münchener  Vollzngskommissivn
a)  Übertragungen  ans  einem  Etatstitel  zu  dem  anderen  resp.  Veränderungen
  in  der  Organisation,  wenn  sie  das  Maß  von  fünf  Prozent
übersteigen,  jcbeênmí  der  Zustimmung  des  bei  der  betheiligten  ñolldttektlvn
  fnngtrenden  Bevollmächtigten  bedürfen.')  Diese  kann  nicht
verjagt  werden,  soweit  es  sich  dabei  um  eine  im  Ganzen  zulässige
Ersparung  z.  B.  bei  der  Verwandlung  eines  Hauptamtes  in  eut
ķenamt  I.  oder  emes  Nebenamts  I.  in  ein  solches  H.  Klasse  handelt,
femiļt  ist  aber  hiebet  der  Grundsatz  zu  beobachten,  daß  Uebertraqttngen
  ans  einer  der  sachlich  begründeten  Hanptabtheilungen  des  Etats
111 kLÄ”'  âls.0  namentlich  aus  den  Kosten  für  die  'Zollerhebung
lind  Abfertigung  m  die  Ausgaben  für  den  eigentlichen  Zollschntz  und
umgekehrt  aus  letzterem  zrr  ersterem,  nicht  vorkommen  dürfen,  und
ivo  ausnahmsweise  eine  solche  veränderte  Bestimmnng  in  Anspruch
genommen  wird,  diese  der  Zustimmnng  des  Bevollmächtigten,  welche
là  och  ln  diesen  Fällen  nur  unter  Vorbehalt  hiernächstigen  Beschlusses
')  Bd.  I  der  Vertrüge  S.  418  ff.
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