Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Jenem im 60., im Durchschnitt im 56. Jahre. Das Schwinden 
der Kraft ist also kontraktlich nicht zu bemessen. 
Diesen Nachteil der Arbeiter haben aus sittlichen Gründen 
alle wohlhabenden Arbeitgeber: Guts-, Bergwerks-, Fabrik-, Werk- 
stätten-Besitzer, Herrschaften rc. schon seit alten Zeiten bis heute ln 
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ter behalten und ausreichend verpflegen, wenn sie m ihrem Dienst die 
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Privatwohlthätigkeit mit' auf die Minderheit, bei deii ländlichen 
Arbeitern meistens nur auf Gntsbczirke, und diese betragen nach der 
Zählung von 1880 in Preußen nur 15 829, wahrend die Zahl der Land- 
Ämeinben 37 668 bctTÖgt. gür bic Mciimi 9iibckgcbcT m b^e» 
Landgemeinden: Bauern, kleinen Handwerker, Jnstleiite gilt aber das 
selbe, was von den ländlichen Arbeitern gesagt wurde: ohne gesetzliche 
Verpflichtung zahlen sie keinen Beitrag. 
Die Allerhöchste Botschaft vom 17. November 1881 betont das 
sittliche Motiv, denn sie erwartet die Losung der socialen Aufgaben 
durch solche Gesetze, „welche auf ben sittlichen Fundamenten des christ 
lichen Volkslebens stehen", sie will also — dies ist wenigstens 
uilsere Auffassnng — die Veränderlichkeit und Vergänglichkeit ccc 
menschlichen Kraft in Rechnung bringen, sie will neben jenes Nechts- 
Vcrhältniß, welches der Vertrag gründet, drei Gesetze stellen, nach 
welchen der Arbeitgeber in Gemeinschaft mit dem Arbeiter teil 
nehmen soll, wenn die Arbeitskraft des letzteren schwindet: und 
zwar das Kranken-Versichernngsgcsetz, wenn der Verlust semer Kraft 
durch Krankheit ein vorübergehender, — das Unsall-Verstcherungs- 
gesetz wenn der Verlust dilrch Maschinenbetriebsunfälle ein langer 
oder kürzer dauernder. — die Alters- und Invaliden Versiche 
rung, wenn der Verlust durch Alter und Invalidität em lebens 
länglicher wird. 
Die Selbsthülfe der Arbeiter allein ist nicht ausreichend, 
um sie im Alter gegen Mangel und Not zu schützen. Wir übei- 
zeuqen uns hiervon'durch folgende Berechnung: Drei Mark, von 
13V, Millionen Arbeitern 37 Jahre lang gezahlt, Zins auf Zins, 
4 vom Humbert angelegt, vervielfältigen sich nach Bleibtreu ü stnan 
ziellcn Tabellen um das Vierfache. Hierzu kommen noch jene 
28 221 639 Mark, welche die Verstorbenen hinterlassen, so dag beide 
Kapitalien zusammen die Höhe erreichen, um jedem Arbeiter, welcher 
das 56. Jahr erreicht, eine lebenslängliche Rente von fast drei Mark 
monatlich zahlen zu können. (Vergi. Kretschmann Seite 9.) Diese 
Rente von etwa 8 bis 9 Pfennigen pro Tag ist indessen ohne 
andere Beihülfe zu klein, um die notwendigsten Lebensbedürfnisse 
zu befriedigen. , . 
Für die Gewährung dieser Beihülfe steht der Arbeit 
geber dem Arbeiter am nächsten. 
Dies führt uns wieder zu der praktischen Frage: wie hoch soll 
diese Beihülfe bemessen werden? Die überwiegende Mehrzahl der 
Arbeitgeber besteht in den 37 668 preußischen Landgemeinden aus 
kleinen' Besitzern und Bauern, deren Jahreseinnahme sehr gering ist.
	        
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