Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Der  von  Bebel  und  Genossen  im  Jahre  1877  eingebrachte  umfassende  Arbeiterschutz-Şosetzentwurf,
  welcher  dann  im  Januar  1885  von  neuem  dem  Reichstag  unterbreitet
ìvurde,  wollte  den  Arbeistag  auf  höchstens  zehn  Stunden  normirt  wissen.
Bischof  von  Ketteler,  der  glänzende  Vorkämpfer  der  katholisch-socialen  Partei,
şit  ebenfalls  diese  Forderung  einer  gesetzlichen  Begrenzung  der  Arbeitszeit  mit  allem  Nach-J-Utí
  vertreten.  (Vgl.  „die  Arbeiterbewegung  und  ihr  Streben."  Mainz  1869.  S.  20.)
îeselbe  hat  auch  in  dem  Antrag  Galen  (1877),  in  der  Interpellation  von  Hertling's
'  ^82)  und  neuestcns  auch  in  den  Anträgen  Dr.  Lieber-Hitze  (1885)  positiven  Ausdruck
Pfunden.  —  Auch  die  süddeutsche  Volkspartei  und  ein  Theil  der  deutsch-conser-Dativen
  Partei  —  speciell  die  „christlich-sociale  Partei"  unter  Führung  des  Herrn
Hvfpredigers  Stöcker  —  sind  für  diese  Forderung  eingetreten,  während  die  großen  liberalen
-Parteien  sich  bisher  stets  ablehnend  verhielten.  Erst  in  neuester  Zeit  ist  eine  erfreu-%
  Wendung  der  Anschauungen  bezüglich  des  Arbeitcrschutzes  überhaupt  zu  verzeichnen,
"ud  wenn  auch  vorläufig  das  Gros  dieser  Parteien  (deutsche  Reichspartci,  national-liberale
deutsch-freisinnige  Partei)  mit  den  verbündeten  Regierungen  zusammen  sich  gerade
^genüber  dem  Maximal-Arbeitstag  besonders  widerstrebend  und  zögernd
^halten,  so  werden  sie  sich  doch  dieser  Konsequenz  zum  Ausbau  der  Arbeiterschutz-Gesctz-Skbung
  auf  die  Dauer  nicht  verschließen  können,  wie  denn  auch  einzelne  Mit-?ļîcder
  dieser  Parteien  (Oechelhäuser,  Miquel,  Kalle,  Schmidt-Elberfeld  rc.)  bereits  thatsächlich
Ņ  Bereitwilligkeit  bekundet  haben.
Es  ist  früher  bereits  ausgeführt,  daß  die  Berathungen  der  Anträge
Of-  Lieber-Hitze  in  der  Session  von  1887  zur  Annahme  einer  Reso-^wn
  führten,  folgenden  Inhalts:
„An  die  verbündeten  Regierungen  das  Ersuchen  zu  richten,  eine,  insbesondere
durch  umfassende  Befragung  von  Arbeitern  und  Arbeitgebern  zu  bewirkende  Erörterung ­
  zu  veranstalten,  inwieweit  gesetzliche  Maßregeln  gegen
eine  übermäßige  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  erwachsener  Arbeiter  in  den  Fabriken
nothwendig  und  ausführbar  sind,  und  das  Ergebniß  dcni  Reichstage  vorzulegen."
Eine  Enquête  in  diesem  Sinne:  „inwieweit"  ein  Maximal-^beitstag
  nothwendig  und  durchführbar  sei,  konnte  um  so  mehr  angepvinmen
  werden,  als  nicht  der  Maximal-Arbeitstag  selbst  (d.  h.  das
sondern  nur  die  Art  und  Weise  der  Regelung  zur  Frage  gestellt
îdurde.  Auch  in  dem  Gesetzentwurf,  welchen  die  Centrums-Fraction  einbracht ­
  hatte,  waren  für  den  Fall  allgemeiner  Regelung  dem  Bnndesî^he
  weitgehende  Ausnahmebefugnisse  eingeräumt  worden:  sowohl
şà  bestimmte  Industriezweige  eine  mehr  wie  elfstündige  Arbeitszeit  zulassen, ­
  wie  für  andere  (gesundheitsschädliche)  Industrien  die  Arbeitszeit
pptex  li  Stunden  festzusetzen.  Diese  Festsetzung  kann  aber  auch  nur  an
et  Hand  einer  Enquete  stattsinden.  Durch  Annahme  der  Resolution
Urde  also  einerseits  eine  einfache  Ablehnung  der  Anträge  vermieden,
Euerseits  aber  Zeit,  und  (im  Falle  der  Annahme  seitens  des  Bundes-^ths)
  Material  für  die  definitive  Erledigung  —  welche  in  dieser  Session
^Möglich  noch  zu  erreichen  war  —  gewonnen.  Leider  stehen  auch
Abglich  dieser  Resolution  die  Entschließungen  des  Bnndesrathes  noch  ans.
            
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