Object: Die Handelskammern

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jährlich gewählten Direktion ausgeübt. Diese besteht aus einem 
Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwei Sekretären, einem 
Schatzmeister und zehn andern Mitgliedern. Alle sind wieder 
wählbar; fünf Personen müssen alljährlich wiedergewählt werden. 
Wenn Mitglieder der Direktion an der Ausübung ihrer Punk 
tionen verhindert sind, werden sie von den Korporationsmitgliedern 
vertreten, welche hei der Wahl zur Direktion unter den nicht 
gewählten die höchste Stimmenzahl erhielten. 
Die Direktion hat die Aufgabe, alle allgemeinen Fragen der 
Handelsinteressen zu beraten und zu fördern, die Aufnahme und 
nötigenfalls den Ausschluß von Mitgliedern vorzunehmen und, 
unterstützt durch die von ihr angestellten Beamten, die Verwaltung 
der Anstalten und Einrichtungen der Associagao auszuühen. Sie 
hält etwa monatlich eine Sitzung ab und setzt für die Beratung 
von Spezialfragen Kommissionen ein. Für die Ausübung be 
stimmter Verwaltungsaufgaben usw. bestanden 1905 sieben feste 
Kommissionen. 
Die A ssociagao besitzt ein in erster Linie zur Be 
nutzung der Mitglieder bestimmtes Lesekabinett, das auch 
einige Würdenträger von Porto umsonst, andere Nichtmitglieder 
gegen einen Jahresbeitrag von 4,8 Milreis besuchen dürfen. Die 
Associa^ao verwaltet ferner das Börsengebäude, in welchem auch 
das Handelsgericht und eine Handelsschule ihren Sitz haben. Die 
Associagao versieht einen Wetternachrichtendienst durch telegra 
phische Verbindung mit dem Hafen Leixoes. Sie verwaltet eine 
Desinfektionsanstalt für die Sicherung der Hafenquarantäne. Sie 
wendet endlich für die Verbesserung der Einfahrt in die Duero 
mündung Arbeit und Geldmittel auf. 
Der Präsident der Direktion beruft die Generalversamm 
lungen der Associac-ao unter Anführung der in der Versammlung 
zu beratenden Gegenstände. Die Generalversammlungen sind bei 
Anwesenheit von dreißig Mitgliedern beschlußfähig. Sie haben 
die Direktion zu wählen, ebenso eine mit der Kontrolle des Finanz 
wesens betraute Dreimännerkommission. Sie haben über außer 
gewöhnliche Ausgaben zu beschließen, ihrer Genehmigung, unter 
liegen auch die Eeglements der von der Korporation geschaffenen 
Anstalten. Sie beraten ferner alle ihnen von der Direktion oder 
von besonderen Kommissionen vorgelegten Fragen. Alljährlich 
im Januar finden zwei ordentliche Generalversammlungen statt; 
in der ersten wird von der Direktion ein Bericht über ihre Tätig 
keit und über die Finanzverwaltung erstattet, in der zweiten dis 
kutiert die Generalversammlung den Bericht und nimmt die Neu 
wahl der Direktion vor. Außerordentliche Generalversammlungen 
müssen auf Antrag von nur sieben Mitgliedern berufen werden. 
Tätigkeit. 
General- 
vei Sammlung 1 .
	        
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