Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Reichstag  desavouirt  wurden?!  Dem  gegenüber  hat  Herr  Oechelhäuser
  wahrlich  Recht,  wenn  er  seine  Standesgenossen  mahnt:  „daß
sie  sich  rückhaltlos  dem  Humanitären  Zuge  unserer  neuen
Gesetzgebung  anschließen  und  den  Arbeitern  die  Ueberzeugung
beibringen  möchten,  wie  sie  ernstlich  deren  Wohlfahrt  und  die  Besserung
ihrer  Lage  erstreben  und  eigene,  selbst  bedeutende  Opfer  nicht  scheuen.
In  dieser  Haltung  werden  sie  sicherlich  auch  ihren  eigenen  Interessen
besser  zu  dauernder  Berücksichtigung  verhelfen,  als  im
Wege  engherziger  Opposition."  („Die  socialen  Aufgaben  der
Arbeitgeber".  Berlin,  Springer,  1887,  S.  54.)
Arbeitern  wie  Arbeitgebern.  Allen,  welche  berufen  sind,  in  der
Arbeiterschutz-Gesetzgebung  mitzusprechen,  derselben  durch  Belehrung  und
Anregung  die  Wege  zu  ebnen,  Allen,  denen  das  Wohl  und  Wehe  unseres
Arbeiterstandes  am  Herzen  liegt,  möchten  wir  nun  eine  kurze  systematische
Darstellung  der  Ziele  und  Aufgaben  der  Arbeiterschutz-Gesetzgebung ­
  bieten  —  nicht  erschöpfend,  aber  doch  ausreichend  zur  allgemeinen ­
  Orientirung.

Bedeutung  und  Umfang  des  Ardeilerschnhes.
Das  Princip  und  die  Grundlage  der  modernen  Gesellschaft  ist  die
Freiheit  —  Gewerbefreiheit,  Handelsfreiheit,  Freizügigkeit.  Auch  Arbeiter ­
  und  Arbeitgeber  treten  in  freiem  „Arbeits-Vertrag"  zusammen
und  der  Inhalt  der  freien  Vereinbarung  bildet  allein  den  Umfang  der
gegenseitigen  rechtlichen  Gebundenheit.
Trotz  dieser  formalen,  gesetzlichen  Freiheit  besteht  eine  materielle
  gegenseitige  Abhängigkeit.  Der  Arbeitgeber  ist  auf  die
Arbeitskraft  des  Arbeiters  angewiesen  und  der  Arbeiter  auf  die  Probuctionsmittel
  (Capital)  des  Arbeitgebers.  Beide  müssen  sich  verbinden
und  verbünden  zum  Zweck  der  Production.  Der  Arbeitgeber  setzt  Intelligenz ­
  und  Capital  ein,  übernimmt  zugleich  die  verantwortliche  Leitung
der  Unternehmung;  der  Arbeiter  stellt  die  Arbeitskraft  und  empfängt  seinen
Antheil  aus  der  gemeinsamen  Production  in  der  Form  des  Arbeitslohnes.
Arbeitgeber  und  Arbeiter  stehen  sich  so  gegenüber  wie  Käufer  und
Verkäufer.  Auch  der  Preis  der  Arbeitskraft  resp.  -Leistung  richtet
slch  wesentlich  nach  denselben  Gesetzen  von  Angebot  und  Nachfrage,  wie
der  Austausch  der  Werthe  auf  dem  Waaren-Markte.  Die  Arbeit  ist  in
dieser  Beziehung  thatsächlich  „Waare";  darin  liegt  auch  an  und  für  sich
nichts  Ungerechtes.  Auch  der  Arbeitgeber:  Fabricant,  Handwerksmeister,
Bauer  rc.  verkauft  in  den  Producten  seine  „Arbeit".  Falsch  und  in-
            
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