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Reichstag desavouirt wurden?! Dem gegenüber hat Herr Oechelhäuser
wahrlich Recht, wenn er seine Standesgenossen mahnt: „daß
sie sich rückhaltlos dem Humanitären Zuge unserer neuen
Gesetzgebung anschließen und den Arbeitern die Ueberzeugung
beibringen möchten, wie sie ernstlich deren Wohlfahrt und die Besserung
ihrer Lage erstreben und eigene, selbst bedeutende Opfer nicht scheuen.
In dieser Haltung werden sie sicherlich auch ihren eigenen Interessen
besser zu dauernder Berücksichtigung verhelfen, als im
Wege engherziger Opposition." („Die socialen Aufgaben der
Arbeitgeber". Berlin, Springer, 1887, S. 54.)
Arbeitern wie Arbeitgebern. Allen, welche berufen sind, in der
Arbeiterschutz-Gesetzgebung mitzusprechen, derselben durch Belehrung und
Anregung die Wege zu ebnen, Allen, denen das Wohl und Wehe unseres
Arbeiterstandes am Herzen liegt, möchten wir nun eine kurze systematische
Darstellung der Ziele und Aufgaben der Arbeiterschutz-Gesetzgebung
bieten — nicht erschöpfend, aber doch ausreichend zur allgemeinen
Orientirung.
Bedeutung und Umfang des Ardeilerschnhes.
Das Princip und die Grundlage der modernen Gesellschaft ist die
Freiheit — Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit, Freizügigkeit. Auch Arbeiter
und Arbeitgeber treten in freiem „Arbeits-Vertrag" zusammen
und der Inhalt der freien Vereinbarung bildet allein den Umfang der
gegenseitigen rechtlichen Gebundenheit.
Trotz dieser formalen, gesetzlichen Freiheit besteht eine materielle
gegenseitige Abhängigkeit. Der Arbeitgeber ist auf die
Arbeitskraft des Arbeiters angewiesen und der Arbeiter auf die Probuctionsmittel
(Capital) des Arbeitgebers. Beide müssen sich verbinden
und verbünden zum Zweck der Production. Der Arbeitgeber setzt Intelligenz
und Capital ein, übernimmt zugleich die verantwortliche Leitung
der Unternehmung; der Arbeiter stellt die Arbeitskraft und empfängt seinen
Antheil aus der gemeinsamen Production in der Form des Arbeitslohnes.
Arbeitgeber und Arbeiter stehen sich so gegenüber wie Käufer und
Verkäufer. Auch der Preis der Arbeitskraft resp. -Leistung richtet
slch wesentlich nach denselben Gesetzen von Angebot und Nachfrage, wie
der Austausch der Werthe auf dem Waaren-Markte. Die Arbeit ist in
dieser Beziehung thatsächlich „Waare"; darin liegt auch an und für sich
nichts Ungerechtes. Auch der Arbeitgeber: Fabricant, Handwerksmeister,
Bauer rc. verkauft in den Producten seine „Arbeit". Falsch und in-