Object: Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

*) 19. I. XI Nr. 2 S. 21. 
**) M. I. XII Nr. 4 S. 26. 
37 — 
in Gegenwart des Präsidenten des Reichsversicherungsamtes Bödiker 
statt und wurde die Aufnahme folgender Gruppen beschlossen: Bäckerei 
und Konditorei, Nudeln, Kakao und Chokolade, Kaffeesurrogate, Kaffee- 
brennerei, Zuckerschneiderei, Konserven, Fleischerei, Fischsalzerei, Eisbereitung, 
Schaum- und Obstwein, Malzextrakt, denen später noch die Mineralquellen 
und Badeanstalten zugefügt wurden. Die Berufsgenossenschaft nahm ihren 
Sitz in Mannheim, konnte mit Jnkrafttretung des Gesetzes am 1. Oktober 
1885 ihre Arbeit beginnen und erstreckte sich ohne Sektionsbildung über 
das ganze Reich. 
Die zu den Ehrenämtern in der Berufsgenossenschaft Berufenen 
standen einem ihnen völlig fremden Arbeitsgebiet gegenüber und auch die 
ihnen vorgesetzte Behörde konnte sich auf zurückliegende Erfahrungen nicht 
berufen. Nur dem außerordentlichen Organisationstalent des Präsidenten 
Bödiker, nachmals zum doctor honoris causae ernannt, war es zu 
danken, wenn dieser riesenhafte Apparat, dem bereits 1886 57 gewerbliche 
Berufsgenossenschaften und 83 Reichs- und Staatsbetriebe unterstellt 
waren, von Haus aus tadellos funktionirte. Außerordentlich hat es sich 
bewährt, daß das Reichsversicherungsamt die Berufsgenossenschaften darauf 
führte, selbst das Richtige zu finden, indem es der Autonomie den weitesten 
Spielraum ließ, nur daun berichtigend eingreifend, wenn Fehler begangen 
wurden. Die erste Versammlung war von 137 Personen besucht, doch 
hat sich leider im Laufe der Jahre die Theilnahme an den Genossen 
schaftsversammlungen sehr abgeschwächt. 
Die Führung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung war ursprüng 
lich auch den Berufsgenossenschaften vom Reichsversicheruugsamt zugedacht, 
doch kam man von diesem Vorhaben ab, weil die Ausdehnung auf dieses 
Gebiet jedenfalls den Rahmen der ehrenamtlichen Thätigkeit über 
schritten hätte. — 
Mit dem Entwürfe zur Gewerbenovelle beschäftigte sich zunächst der 
Verbandstag 1890 in Bremen.*) Als von tiefeinschneidender Wirkung ist 
diese Gesetzesergänzuug vom 1. Juni 1891 zu bezeichnen, weil sie viel 
fach Beschränkung in der Arbeitszeit, namentlich betreffs der Arbeiterinnen, 
deren Thätigkeit in der Chokoladenbranche durch männliche Hand gar 
nicht zu ersetzen ist, brachte. Auch die Beschränkung der Sonntagsarbeit 
während der Oster- und Weihnachtszeit bedingte vielfache Betriebsvermin 
derungen. 
Unterm 12. Januar 1892**) wurde nebst eingehender Begründung 
beim Bundesrath nachgesucht: 
„derselbe wolle nach § 105 d gestatten, in allen Betrieben der 
Chokoladen- und verwandten Industrien an 3 Sonntagen vor 
Ostern und 9 Sonntagen vor Weihnachten zu arbeiten",
	        
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