Full text : Schutz dem Arbeiter!

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kernn  eine  derartige  ohne  weibliche  Anfsicht  gelassene  Arbeiterwohnung,
so  finden  wir  die  Wohnräume  strotzend  von  Schmutz  und  mikroskopischem
Ungeziefer,  überall  Unordnung  und  Zerstörung,  keinerlei  geeignete  Kochapparate, ­
  die  kleinen  Kinder  verwahrlost,  blutarm,  scrophulös  oder
sonstwie  kränkelnd,  weil  dieselben  nicht  nur  der  Muttermilch,  sondern
überhaupt  der  nothwendigsten  Mutterpflege  entbehren  müssen.  Der  Mann,
welcher  zu  Hause  weder  gekochte  Kost  noch  irgendwie  behaglichen  Aufenthalt ­
  findet,  verfällt  dann  allmälig  der  Schnapsbnde,  und  dem  seine
körperliche  und  geistige  Gesundheit  mit  Sicherheit  zerstörenden  Fuselgifte,
so  daß  wir  in  solcher  Arbeiter-Familie,  wenn  auch  Manu,  Frau  und
Ķinder  dreifachen  Lohn  in  Fabriken  verdienen,  doch  nur  Unordnung,
Unreinlichkeit,  Armuth  und  Kränklichkeit  antreffen.  Daß  derartige ­
  Arbeiter-Wohnungen  in  ähnlicher  Weise,  wie  die  sogenannten
Pennen  der  Vagabonden,  auch  die  eigentlichen  Züchtigungs-Anstalten  der
Meisten  ansteckenden  Krankheiten  sind,  welche  sich  von  hier  aus
durch  Schulen,  Fabriken  und  sonstigen  Verkehr  verbreiten,  ist  eine  durch
die  tägliche  Erfahrung  erwiesene  Thatsache.  Ju  den  Wohnungen  der
arbeitenden  Volksklasseu  sind  deshalb  noch  die  wichtigsten  Aufgaben
der  öffentlichen  Gesundheitspstege  zu  lösen,  welche  aber  ungelöst  bleiben
Müssen,  wenn  nicht  entweder  durch  die  Macht  der  Volkssitte  oder  der
Ģesetzgebung  die  verheir  athete  Frau  wieder  genöthigt
ü>ird,  vor  allem  ihre.  natürlichen  Pflichten  gegen  Manu
Nnd  Kinder  im  Hause  zu  erfüllen
„Da  ich  für  meine  Person,  wie  ich  oben  auseinander  gesetzt  habe,
mne  jede  verheirathete  Frau,  welche  neben  ihrer  Hausarbeit  noch
in  der  Fabrik  beschäftigt  wird,  für  überlastet  und  nebst  ihrer  Nachkommenschaft ­
  gesundheitlich  im  höchsten  Grade  gefährdet  halte,  so  kann
ìch  mich  principiell  nur  für  den  Ausschluß  aller  verheiratheten  Frauen
öon  der  Beschäftigung  in  Fabriken  aussprecheu  und  würde  Ausnahmen
nur  dann  gestatten,  wenn  dem  Fabrik-Jnspector  der  Nachweis  geliefert
wird,  daß  die  Hausarbeit,  namentlich  die  Pflege  der  kleinen  Kinder
Anderweitig,  namentlich  durch  die  Hülfe  verwandter  zum  Hause  gehöriger
Personen,  besorgt  werden  kann.
„Meines  Erachtens  würden  die  Interessen  der  Industrie  durch
mne  derartige  die  verheirathete  Frau  nur  ausnahmsweise  zum  Fabrik-Triebe
  zulassende  gesetzliche  Bestimmung  eher  gefördert  wie  gefährsein,
  da  Männer  und  erwachsene  Kinder  gesunder,  und
^so  auch  für  alle  Arbeiten  leistungsfähiger  werden  müssen,  sobald  sie
nch  im  geordneten  Familienverbande  befinden  und  durch  die  Hausarbeit
^  8rau  eine  geeignete  körperliche  Pflege  erhalten.  Der  Werth  der
şiuslichen  Frauenarbeit  wird  in  der  Regel  weit  unterschätzt,
            
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