Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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die Verminderung unabhängig von dem Vertragsverhältnisse mit Deutschland. 
Der deutsche Exporteur ist deohalb immer der Gefahr ausgesetzt, die Zölle wieder 
erhöht flu sehen. Ebenso ist derselbe beständig dem Risico ausgesetzt, in dem 
dritten Lande einem neuen Concurrente» gegenüberzustehen. So war eo z. B. für 
die Zwirnerei unseres Kammerbezirkes ein unangenehmes Vorkommnis, das; Spanien 
im August 188(1 den Engländern das Recht der Meistbegünstigung einräumte. 
Immerhin bleibt anzuerkennen, daß die Gefahr solcher Vorkommnisse durch die 
neuen Verträge verringert wurde, und selbstverständlich wollen wir nicht bestreiten, 
daß durch dieselben im Kreise der Vertragsstaaten eine größere Stabilität nach 
Außen eingetreten ist. Noch weit wichtiger als diese erscheint uns aber die end 
liche Sicherung der Stabilität nach Innen. Wenige Tage nach dem Bekanntwerden 
der neuen Verträge lief durch die Zeitungen die Nachricht, daß einzelne Handels- 
kammern regierungsseitig zu einem Gutachten darüber aufgefordert seien, ob eine 
Verminderung der deutschen Garnzölle angezeigt erscheine. Eine Bestätigung dieser 
Nachricht ist nicht erfolgt. Solange aber derartige Bestrebungen in das Bereich 
der Möglichkeit gehören, kann von einer Beruhigung der Geschäftswelt trotz der 
Stabilität nach Außen nicht die Rede sein. 
.Conform mit vorstehenden Darlegungen gab in unserer Plenarsitzung vom 
18. December 1891 der Referent dem dringenden Wunsche Ausdruck, daß der ge 
priesenen Stabilität der Zölle nach oben nun auch eine dauernde Rübe nach unten 
folgen möge. Die Kammer trat diesem Wunsche einstimmig bei."*) 
Handels- und Gewerbekammer für Lberfrauken (Bayreuth». 
„Die im vorjährigen Berichte zum Ausdruck gebrachten Hoffnungen aus den 
Abschluß neuer Handelsverträge aus etwas freierer Basis sind theilweise erfüllt 
worden durch die Handelsverträge zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn, 
Italien und der Schweiz. Wenn, wie vorauszusehen, diese Handelsverträge nicht 
nach jeder Richtung befriedigen, so sind sie doch insofern als ein Gewinn zu be 
trachten, weil den bisher herrschenden unsicheren Zollverhältnissen auf eine Reihe 
von Jahren ein Ende gemacht ist." 
Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern (München). 
„In der Geschichte der europäischen Handelspolitik bildet der 1. Februar 1892, 
an welchem Tage die meisten älteren zwischen den europäischen Staaten geschlossenen 
Handelsverträge abliefen, an dem jedoch auch die neuen, zwischen Deutschland einer 
seits, Oesterreich-Ungarn, Italien und Belgien andererseits, unterm 6. December 
1891 geschlossenen Handelsverträge, sowie der deutsch-schweizerische Handelsvertrag 
vom 10. December 1801 in Kraft traten, einen Wendepunkt. Wenn auch die 
Wirkungen, welche die an diesem Tage eingetretenen Aenderungen unserer Handels- 
politischen Beziehungen aus das wirthschastliche Leben äußerten, erst in dem Be- 
richte für das Jahr 1892 werden in Betracht gezogen werden können, so darf doch 
schon heute an dieser Stelle der Genugthuung darüber Ausdruck verlieben werden, 
daß die Reichsregierung mit dem System der autonomen Zollpolitik gebrochen und, 
wie das die Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern von jeher gefordert, 
*) In einer ausführlichen Anmerkung werden die in Betracht kommenden 
besonderen Verhältnisse der Baumwollindustrie, der Kammgarnspinnerei, der Uhr 
federn- und Laubsägensabrikation, der Maschinenfabrikation, der Papierindustrie 
u. s. w. erörtert. Anm. t. H. 
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