Contents : Der deutsche Zollverein

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"Konferenjen  zu  kümmern,  ja  ohne  sie  auch  nur  zu  benachrichtigen,  begann ­
  über  die  Aöpfe  dieser  Leute  weg  Oesterreich  mit  Preußen
zu  unterhandeln,  das  übrigens  in  diesem  Sinne  auch  durch
persönliche  Vermittelung  des  Zaren  Nikolaus  gestimmt  ward.  Und
so  schloß  Österreich  unter  Darangabe  seiner  Zollvereinspläne  am
19.  Februar  1858  einen  Handelsvertrag  mit  Preußen,  beziehentlich
mit  dem  deutschen  Zollverein.  Und  dieser  letztere  gewann  dann  natürlich
ohne  weiteres  auch  wieder  seine  Verlängerung  auf  die  nunmehr
üblich  gewordenen  zwölf  Jahre  —  höchstens  auf  8  Jahre  hatte
man  gegnerischerseits  sich  günstigsten  Falles  binden  wollen  —  am
4.  April  1853.
Jahre  vergingen  in  ruhiger  Entwickelung,  während  deren
Österreich  noch  einmal  fl859)  vergeblich  an  die  Pforten  des  Zollvereins ­
  geklopft  hatte.  Da  schloß  Preußen  am  29.  März  1862  einen
Handelsvertrag  auf  dem  Standpunkte  derMeistbegünstigungmitFrankreich
  ab,  der  die  freihändlerischen  Prinzipien  der  Anfangszeit  des  preußischen ­
  Systems  wiederspiegelte.  Mit  Recht.  Denn  angesichts  der  durch
verbesserte  Maschinen  gesteigerten  Produktion  waren  die  Tarifbestiminungen ­
  des  Zollvereins  ganz  von  selbst,  ohne  wesentlich  geändert ­
  worden  zu  sein,  prohibitionistisch  geworden.  Ein  Geheimnis ­
  wurde  aus  dem  Vertrage  diesmal  nicht  gemacht.  Sachsen,  das
zunächst  um  Gutachten  und  Zustimmung  angegangen  wurde,  sagte
am  6.  Mai  l  862  zu,  vorbehaltlich  des  Zutritts  der  anderen  Zollvereinsstaaten. ­

Pier  aber  machte  Österreich  einen  Strich  durch  die  Rechnung.
Ls  sah  in  dem  französischen  vertrag  eine  Verletzung  des  seinigen
vom  Jahre  1853  und  trat  nun  mit  dem  Projekte  einer  allgemein
deutschen  Zolleinigung  hervor;  der  §  19  der  Bundesakte  sollte
wieder  einmal  galvanisiert  werden.  Infolge  davon  lehnten,  die
Gelegenheit  nicht  unwillkommen  findend,  Bayern,  Württemberg,
Hessen-Darmstadt  und  Nassau  den  Vertrag  ab.  Sofort  erklärte  die
Dresdener  Regierung  unter  Bezug  auf  ihren  Vorbehalt  vom
6.  Mai  ihre  Zusage  für  aufgehoben,  da  eben  die  damals  gestellte
Bedingung  nicht  erfüllt  sei.  Man  hatte  dabei  wohl  auch  sein
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