Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

10.  Kap.  Tie  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

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Soweit  aber  die  Unternehmer  nicht  selbst  helfen  können,  also  in  den  Fällen,
wo  es  sich  um  die  Arbeiter  kleiner  Fabriken,  um  Handwerksgehilfen,  kleine
Beamte  u.  s.  w.  handelt,  muß  durch  Gesetze  geholfen  werden,  welche  Steuererleichterungen ­
  zu  Gunsten  der  Errichtung  von  Häusern  mit  kleinen,  den  Sanitätsvorschriften
  entsprechenden  Wohnungen  gewähren.  Es  ist  ja  der  Besitz
derartiger  Häuser  meist  ziemlich  einträglich.  Biele  Hausherren  schrecken  nur
deshalb  von  dem  Bermiethen  an  kleine  Leute  zurück,  weil  das  Eintreiben  der
Miethe  oft  peinlich  ist,  und  weil  die  Überwachung  vieler  kleinen  Wohnungen
große  Mühe  verursacht.  Es  muß  deshalb  auf  die  Gründung  von  Gesellschaften
zum  Zwecke  der  Erbauung  und  Ausnutzung  solcher  Häuser  hingewirkt  werden,
îie  dabei  Betheiligten  können  die  betreffenden  Geschäfte  durch  Beauftragte
betreiben  laffen;  dabei  wird  sich  die  Gewährung  von  Steuererleichterungen  an
derartige  Gesellschaften  von  großem  Nutzen  erweisen.  Sie  locken  durch  die
Aussicht  auf  Gewinn  das  Kapital  auf  ein  Gebiet,  das  es,  einmal  an  die
Betriebsmodalitäten  gewöhnt,  nicht  mehr  verläßt.  Ta  aber  immer  Uebelşiande
  übrig  bleiben  werden,  welche  durch  Selbsthilfe  und  vernünftig  geleitete
eigener  Häuser  seitens  ihrer  Arbeiter,  14  Fälle  der  Sorge  für  gehörige  Mietwohnungen
und  5  Schlafhäuser  für  unverehelichte  Arbeiter.  Auch  ist  dem  betreffenden  Abschnitt
de«  Werkes  (S.  284—320)  als  Anhang  die  lehrreiche  Abhandlung  von  Chr.  Nutzbaum,
Allgemeine  Grundsätze  für  den  Bau  und  die  Einrichtung  von  Arbeiterwohnungen,  beigegeben.
  —  Von  den  grohartigen  einschlägigen  Leistungen  in  Frankreich  kann  man
şich  einen  Begriff  machen,  wenn  man  einige  Beispiele  einer  nähern  Aufmerksamkeit
würdigt.  Die  Schneiderschen  Werke  in  Creusot,  welche  12000  Arbeiter  belästigen, ­
  haben,  um  den  Arbeitern  den  Bau  eigener  Häuser  zu  ermöglichen,  zuerst
das  System  eingeführt,  Grundstücke  zu  ermähigtem  Preise  abzugeben  und  Geldvorschüsse
ru  gewähren.  In  den  Jahren  1887—1889  wurden  Summen  im  Gesamtbeträge  von
3292  671  Francs  zum  Behufe  der  Erbauung  von  2391  Häusern  vorgeschossen.  Die
Rückzahlungen  erfolgten  so  pünktlich,  datz  am  1.  Januar  1889  nur  noch  227  203  Francs
Ausständig  waren.  Auherdem  erbaute  man  Häuser,  die  nebst  einem  Stück  Land  von
00  800  qm  Umfang  um  den  monatlichen  Preis  von  1,25—8  Francs  vermiethet
wurden.  Jedes  der  Schneiderschen  Etablissements  ist  von  derartigen  einzeln  dastehenden
Däusern  mit  Gärten  umgeben.  Aehnliches  leistet  die  Kohlengrubengesellschaft  von
ļänzy  mit  dem  Sitze  in  Montceau-  les  -Alines  (Saône  et  Loire),  die  gegen
000  Arbeiter  in  ihren  Diensten  hat.  Sie  beschäftigt  sich  bereits  seit  1834  mit  dieser
^ŗuge.  Im  Jahre  1889  wohnten  1000  Familien  in  gartenumgebenen  Häusern.  Die
iethe  trug,  ziemlich  genau  gerechnet,  nur  so  viel  ein,  datz  daraus  die  Unterhaltungsuud
  die  Versicherungskosten  sowie  die  Steuern  bestritten  werden  konnten.  Tie  Geselllast ­
  hat  für  diesen  Zweck  ein  Kapital  von  2  393  912  Francs  verwendet,  welches  ihr
dîne  Zinsen  trägt.  Die  berühmte  Spiegelsabrik  von  St-Gobain,  die  ihren  Ursprung
w  auf  das  Jahr  1665  zurückleitet,  hat  schon  im  17.  Jahrhundert  Wohnungen  für
!..  Beamten  und  Arbeiter  gegründet  und  leistet  auf  diesem  Gebiete  noch  immer  Treffì'ches.
  Diese  Beispiele  laffen  sich  durch  unzählige  andere  vermehren.  Siehe  über  die
rec  namhaft  gemachten  Unternehmungen  G.  Picot  in  der  Pariser  .Réforme  sociale',
6  février  1894.  p.  266  ss.
            
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