Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.  357
Wenn  die  Reichen  die  Erfüllung  dieser  vier  Arten  von  Pflichten,  die
urch  staatliche  Maßregeln  meist  nicht  erzwingbar  sind,  vernachlässigen  so
'egen  sich  socialistische  Agitationen  zu  regen,  die  um  so  gefährlicher  werden.
^  bie  Anzahl  der  Nothleidenden  beläuft,  denen  das  in  allen  hoch
Uyirten  Nationen  vorhandene  Bildungsproletariat  zum  Berather  und
Mhrer  wird.
Da,  wo  die  reichen  und  die  mittlern  Klaffen  ihre  Pflichten  erfüllen,
urschen  dagegen  im  ganzen  befriedigende  Zustände.  Diese  Pflichttreue  nimmt
sick^ich  * C  ""ch  ben  Umständen  eine  verschiedene  Gestalt  an.  Sie  äußert
h  ļ'ald  dadurch,  daß  die  Unternehmer  ihren  Arbeitern  gerechte  Löhne  zahlen,
in  dem  Verhalten  der  sich  nur  mäßige  Pachtzinsen  bedingenden  Eigen-Q
  mcr  und  in  der  Loyalität,  mit  der  sich  Kaufleute  von  jeder  Benachtheiligung
sie  f l  Ķ  unden  fern  halten,  und  kann  tausend  andere  Gestalten  annehmen.  Ja
° mmt  auch  in  einem  Verhalten  zum  Ausdruck,  deffen  Wirkungen  sich  nicht
Wahlen  wiedergeben  laffen.  Was  kann  man  nicht  alles  durch  freundfüll, ­
  ^^undlung,  Nachsicht  gegen  Schwächen,  Sorge  für  Sittlichkeit  und  Er-^0
  ing  der  religiösen  Pflichten  erreichen!  Aus  dem  allem  ergibt  sich  jetj
  Libenz,  wie  schwer  es  ist,  die  Frage  zu  beantworten,  ob  der  in
*  bestimmten  Falle  gezahlte  Lohn,  also  z.  B.  der  von  dem  Besitzer  einer
Tuck^ņ."ş"âur  gewährte,  ein  gerechter  sei.  Es  kann  vorkommen,  daß  von  zwei
gleich  ^iken  '  biá,t  bei  einander  liegen  und  dieselbe  Menge  von  Stoffen
H>ö(f )er  Qualität  liefern,  die  eine  ihren  Arbeitern  im  Durchschnitt  18  Mark
dg,,  ""ich,  die  andere  hingegen  20  Mark  zahlt,  daß  aber  deffenungeachtet  der
%  s Cr  Estern  gezahlte  Lohn  ein  gerechter  ist,  während  es  der  von  der  letztem
i>Qb c a  r  nii)t  'şi'  "nd  Zwar  aus  den  folgenden  Gründen.  In  der  erstern  Fabrik
Nisirt"  die  Arbeiter  auf  Beranlaffung  des  Unternehmers  in  Vereinen  orzassi ­
  "nd  gegen  Krankheit,  Alter  und  die  Folgen  von  Unfällen  versichert.  Auch
Menbe  Wohnungen  zu  billigen  Preisen  und  für  gesunde  Arbeitsmäßig ­
  Die  jungen  Burschen  und  Mädchen  erhalten  zwar  keine  über-06er
  -°^ Cn  Ļbhņe,  die  sie  von  den  Eltern  unabhängig  machen,  dafür  wird
^' e  ^uwilienbande  Rücksicht  genommen,  der  Lohn  an  die  Eltern  ausbe
 r  -  ^  "nd  für  anständige  Vergnügungen  sowie  für  die  fachliche  Ausbildung
ü>gtz  "^n  Leute  gesorgt;  auch  darf  im  Bereiche  der  Fabrik  nichts  geschehen,
b ’ e  Religion  und  die  guten  Sitten  verstößt.  In  dem  andern
be Her 1  f eiîlCn ^  ^ n 9 c ß en  wird  für  alle  diese  verschiedenen  Bedürfnisse  der  Arbqt
 et  ^"k^Sorge  getragen.  Will  daher  ein  in  derselben  arbeitender  Familien-^
  reinigen  gehörig  erziehen  und  für  deren  Unterhalt  gebührend  Sorge
^ìahlt'  şo  Hüffen  seine  Lohnbezüge  höhere  sein  als  die  in  der  erstern  Fabrik
^ïber  Z«  Unb  öwar  nicht  um  10,  sondern  um  50  oder  noch  mehr  Procent.
Ş  st  ein  um  so  viel  höherer  Lohn  wird  unter  Umständen  kein  Aequi-
            
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