Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.  375
Wenn  man  die  drei  Factoren  der  Gütererzeugung,  das  Kapital  die
Wung  be  Action  unb  bie  in@  %uge  faßt,  so  wirb  man  f#
n  den  folgenden  Thatsachen  überzeugen:  Das  Kapital  trägt  in  erster  Linie
as  Risico  der  Verluste  und  ist  oftmals  mit  dem  Unternehmen  in  unlö*-örer
  Weise  verbunden.  Die  Leitung  bringt  in  Verbindung  mit  dem  Kapital
»  wohnlich  diejenigen  Gewinne  hervor,  welche  die  durchschnittliche  Ertrags-1
 )e  übersteigen.  Dagegen  ist  die  Arbeit  in  Verbindung  mit  den  zwei  erster»
àtoren  die  Quelle  des  durchschnittlichen  Gewinnes,  an  welchem
e  arbeitende  Klaffe  einen  stabilen,  ihr  in  Gestalt  eines  gehörig  bemessenen
Gļ>sş>bģ  berabreichten  Antheil  hat,  und  zwar  einen  Antheil,  welcher,  wenn  die
nichş  şib  ņîâ)t  dauernd  schlecht  gehen,  auch  bei  eintretendem  Minderertrage
¡  J  herabgesetzt  wird.  Dagegen  kann  die  Thätigkeit  der  Arbeiter,  die  etwas
großen  nnd  ganzen  sich  Gleichbleibendes  ist,  an  und  für  sich  nicht  als  die
lache  der  ausnahmsweisen  Gewinne  betrachtet  werden.  Dieselben
vielmehr,  wie  schon  gesagt,  einer  außerordentlichen  Geschicklichkeit  der
storio!! 9  j U r  banfen  Unb  fÖnnen  iubcm  oftmals  auch  nicht  ohne  ein  besonders
à  "'s,co  des  Kapitals  gemacht  werden;  es  ist  also  klar,  daß  nur  diese
G%Wö  %fLn"'"  ^  ehielte
nesi,/ nier  Un,iiänben  ist  es  gewiß  sehr  nützlich  und  billig,  wenn  der  Unter-Mer
  seinen  Leuten  einen  Antheil  am  Gewinn  zusichert,  wie  dies  ja  öfters
Zum  Unterhalte  eines  Arbeiters  genügenden,  aber  zur  Erhaltung  einer  Familie
0e !! b£n  ϰb"  ré?'  Die  Antwort  lautete:  .Er  sündigt  nicht  gegen  die  Ge-¡BijJ
 n  '  abev  er  kann  manchmal  sündigen  gegen  die  Nächstenliebe  und  die  natürliche
^  ber  beigefügten  Erläuterung  heißt  es:  .Die  Arbeit  ist  das  persönliche
vorder?  Leiters  und  nicht  seiner  Familie.  ..  Es  wird  nicht  von  der  Gerechtigkeit
"'bah  man  dem  durch  die  Arbeit  selbst  verdienten  Lohne  etwas  hinzufüge?
'hm  Jr  7  ? bsr  meiiet:  'Di-  Arbeiter,  die  für  den  Herrn  fortgesetzt  arbeiten,  stehen
,C !  1,10  b'e  übrigen,  die  nichts  für  ihn  thun.  Darum  soll  der  Herr,  welcher
ihnen  "  Minden  kann,  das  vorzüglich  zu  Gunsten  seiner  Arbeiter  thun,  indem  er
Ehalte,"  "7  reichlich  das  gibt,  was  er  aus  Gerechtigkeit  durchaus  nicht  zu  thun
Daniil?  X  '  bomit  der  so  vergrößerte  Lohn  weniger  ungenügend  sei  zum  Unterhalt  der
der  £  C  C5  Arbeiters.  All  das  soll  aber  nur  im  allgemeinen  gesagt  sein.  Sobald
Misfl  öu f  ben  Leistungen  des  Arbeiters  große  Vortheile  zieht,  ist  er  durch  eine  ge-Billigkeit
  verpflichtet,  ihn  einigermaßen  durch  eine  Uebergebühr  zu
'0ŞN,  aber  es  hat  der  Arbeiter  auf  diese  Uebergebühr  keinerlei  R  e  ch  t.'  Diese
des  Heiligen  Stuhles,  von  welcher  der  Papst  persönlich  billigende  Kenntniß
27.  «rs  U)urbc  dem  Bischöfe  im  Mai  1892  übermittelt  (siehe  .Wiener  Vaterland'  vom

Stttto  i  *  '  ’  rrroener  aus  viese  nevergevuyr  remertei  St  e  ch  t.'  Diese
beé  ^ 0 ìligen  Stuhles,  von  welcher  der  Papst  persönlich  billigende  Kenntniß
27  J  Mrde  dem  Bischöfe  im  Mai  1892  übermittelt  (siehe  .Wiener  Vaterland'  vom
August  1893).
şhhrun  ben  Brief  des  P.  A.  Saft  dein  8.  J.  zur  Antwort  auf  die  Aus-'llrbks
  9 7  bes  Abbe  Raubet  in  brr  .Réforme  sociale'  XXV  (16  mars  1893)  469  ss
'ondere  470.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.