Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Herrn besorgt machen. Es kommt eben sehr viel auf die Person der einzelnen 
Herren und auf die Art ihrer Beziehungen zu ihren Unfreien an i. 
Im ganzen hat jedoch die persönliche Unfreiheit auch in dieser Hin 
sicht, d. h. in betreff der Förderung des Nationalwohlstandes, sehr nach 
theilige Folgen. 
Achtes Kapitel. 
Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
Da, wo diese Form der socialwirtschaftlichen Organisation die herrschende 
ist, besteht eine große Anzahl von Genossenschaften, obligatorischen wie facul- 
tativen und auch solchen mit erblicher Mitgliedschaft, gleichviel, ob sie nur 
Leute der ärmern Volksklaffen oder ausschließlich solche der höhern oder endlich 
Mitglieder beider Schichten umfaffen, ob sie die Erzeligung, den Austausch 
oder die Vertheilung von Sachgütern zum Zwecke haben. 
Mit den vielen genossenschaftlichen Bildungen der uncivilisirten Völker 
schaften haben wir uns hier ebensowenig zu befaffen wie mit jenen vorwiegend 
religiöser, politischer, geselliger und anderer Natur. 
Zum Wesen einer Genossenschaft gehört es, daß sie verschiedene, an und 
für sich voneinander unabhängige Personen umfaßt, welche sich zur Erreichung 
eines bestimmten Zweckes oder einer ganzen Reihe von Zwecken vereinigen. 
Sie ist also wesentlich verschieden von der Familie, welche sich als eine un 
mittelbar auf der natürlichen Ordnung beruhende und die durch nahe ver 
wandtschaftliche Bande verbundenen Menschen in sich begreifende Gemeinschaft 
darstellt. 
1 Es ist ganz irrthümlich, anzunehmen, daß die Sklaverei eine bis auf die Ur 
zeiten des Menschengeschlechtes zurückzudatirende Institution sei und daß sich die Hörig 
keit und die Freiheit allmählich aus ihr entwickelt haben. Das ist durchaus nicht immer 
der Fall gewesen. So traten z. B. in Lacedämon und in Thessalien an Stelle der 
ursprünglichen Hörigkeit die schlimmsten Formen der Sklaverei. In Rußland ñ"'Ñ 
der Leibeigenschaft keine Sklaverei voran, und die erstere batirte im allgemeinen erf 
aus dem 16. Jahrhundert, worauf sie sich im 18. Jahrhundert unter Peter d. Ģr. 
noch härter gestaltete. Und wer wüßte nicht, daß in Deutschland im 15. Jahrhundn 
zahlreiche freie Bauern leibeigen wurden, daß sich diese Erscheinung nach dem Bauern 
krieg vom Jahre 1525 wiederholte und daß auch die Lage des hörigen Landvolkes > ^ 
15. und 16. Jahrhundert und noch lange danach vielfach eine schlechtere war als > 
frühern Zeiten?
	        
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