Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

3.  Kap.  Tie  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.

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a)  vor  allem  dann,  wenn  derartige  Auflagen  dazu  dienen  können,  eine
schädliche  Art  der  Konsumtion,  z.  B.  den  Genuß  berauschender  Getränke,
einzuschränken.  Ueber  die  in  dieser  Hinsicht  einzuführenden  Reformen  ist  bereits ­
  im  10.  Kapitel  des  I.  Buches  gehandelt  worden,  und  so  sei  denn  an
dieser  Stelle  darüber  nur  noch  eine  Bemerkung  gemacht:  Man  muß  sich  stets
gegenwärtig  halten,  daß  die  aus  solchen  Auflagen  in  die  öffentlichen  Kaffen
fließenden  Summen  die  niedern  Volksklaffen  nicht  ärmer  machen.  Bliebe  dieses
Geld  in  den  Taschen  der  Leute,  so  würde  es  nicht  nützlich,  sondern  schädlich
verwendet.  Was  dann  b)  die  bereits  am  Ende  des  6.  Kapitels  des  II.  Buches
besprochenen  Fälle  anlangt,  in  welchen  Schutzzölle  erwünscht  sind,  so  überwiegt ­
  der  aus  der  Zunahme  des  Nationalreichthums  für  so  viele  sich  ergebende
Gewinn  die  durch  die  ungleichartigen  Wirkungen  der  Verbrauchssteuern  erwachsenden ­
  unbilligen  Benachteiligungen,  welche  zudem  durch  die  gerechte  Vertheilung
  anderer  Steuerlasten  zum  Theil  wett  gemacht  werden  können,  c)  Wo
"us  einem  der  zwei  soeben  angeführten  Gründe  bereits  eine  Organisation  zur
Ginhebung  derartiger  Steuern  besteht,  erwachsen  der  Regierung  keine  bedeutenden ­
  Mehrauslagen,  wenn  sie  sich  durch  Auflagen  auf  den  Konsum  von
Gütern,  die  nicht,  wie  Brod,  Salz,  Milch,  Oel  und  Fleisch,  für  den  Unterhalt ­
  der  Menschen  unbedingt  nöthig,  aber  nichtsdestoweniger  Gegenstände  des
allgemeinen  Konsums  sind,  wie  Thee,  Kaffee  und  Tabak,  eine  bedeutende  Einnahme ­
  verschafft.  Nur  dürfen  diese  Auflagen  nicht  zu  beträchtlich  sein,  damit
Ne  nicht  den  Preis  der  belasteten  Gegenstände  ungebührlich  in  die  Höhe
Reiben  und  dadurch  die  Konsumenten  wieder  mehr  dem  Branntweingenuffe
zuführen.  Derartige  in  fast  unmerklicher  Weise  entrichtete  Steuern  bringen
den  überaus  großen  Vortheil  mit  sich,  daß  sie  den  bei  der  Verpflichtung  zu  anderartigen ­
  Steuerleistungen  den  kleinen  Leuten  immer  drohenden  Besuch  des
Steuereintreibers,  die  daraus  sich  ergebenden  Pfändungen  u.  s.  w.  überîlllssig
  machen.  Endlich  d)  schwächen  sich  auch,  da  die  Verbrauchssteuern  all-Wählich
  in  größerem  oder  geringerem  Maße  auf  die  Schultern  der  Arbeitgeber
ubergewälzt  werden  und  sich  das  Publikum  mit  seinen  Einkäufen  bis  zu  einem
gewissen  Grade  nach  dem  sich  einlebenden  Steuersysteme  richtet,  d.  h.  die  nicht
belasteten  Artikel  an  die  Stelle  der  stark  besteuerten  treten  läßt,  die  Übeln
Ergebnisse  dieser  Art  von  Auflagen  mit  der  Zeit  bedeutend  ab.  So  muß
bknn  die  Abschaffung  altherkönnnlicher  Steuern  dieser  Gattung  ganz  anders
beurtheilt  werden  als  die  Einführung  neuer.  Erstere  hat  nur  bann  zu  erfolgen,
*uenli  dieselben  wirklich  eine  schwere  Belastung  nach  sich  ziehen,  eine  Quelle
unaufhörlicher  Defraudationen  bilden  oder  mit  zu  hohen  Einhebungskosten
verbunden  sind.
5.  Tie  bei  besondern  Gelegenheiten  erhobenen  Taren
und  Gebühren.  Man  hat  drei  hauptsächliche  Arten  solcher  zu  unterscheiden:
Dkvas.Kämpfe.  VolkswirlschastSlkhrr.  30
            
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