Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Schneider.

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Undeütschen  zu  arbeiten  sol  zugelassen  werden  (jedoch  so
^^scheidlich,  dasz  dieselben  auch  von  einem  Amt  auf  und  ange-*^Onimen
  werden  *),  und  über  eine  halbe  Rile  newes  W  and  nicht
'"Erarbeiten  sollen;  alt  Zeug,  Reinewandt  soll  ihm®  nachgegeben
""Erden,  aber  keinen  Jungen  setzen,  viel  weniger  ihnen  dasz  Ambt
*^rnen.  Wer  solches  sich  unterstehen  würde,  soll  von  dem  Herrn
Lantvogt  darumb  gestraffet  werden.

38)  Es  sollen  auch  die  jüngsten  Meister  sie  offt  besuchen,
'Garnit  sie  sich  aller  Gebühr  nach  zu  verhalten  wiszen;  es  sollen
^Uch  die  jüngsten  Meister  des  Montags  vor  den  4  besten  in  der
^Eister  Heüser  umbhergehen  und  Zusehen,  dasz  kein  blickwerck
^ardurch  den  Gesellen  oder  Jungen  geneyet  wird;  wo  solches
S^funden  wirdt,  soll  der  Meister  mit  den  Gesellen  gestrafft  werden.

39)  So  auch  ein  Bruder  unsers'  Ambts  stirbet,  so  sollen  die
^nibtbrüder  fleiszig  zu  Grabe  folgen  bey  ein  Lisspfund  W  achs.  Es
auch  die  Fraw  nach  ihres  Mannes  Tode  das  Ambt  Jahr  und
zu  gebrauchen  haben,  wie  es  in  allen  Stedten  üblich  ist,  un
die  Alterleüte  schüldig  sein  von  einer  Werckstadt  einen  Gezu
  nehmen,  der  der  Wittiben  am  Besten  hilfift  die  Arbeit  zu
^^fordern,  und  soll  ein  Gesell,  den  man  tüchtig  hierzu  erkennet,
"'d  sich  des  weigern  wolte,  soll  ihm  ferner  bey  keinen  Meister
arbeiten  vergünnet  sein,  viel  weniger  hier  gedultet  werden  un
dersellüjge  (;eseH  oder  \V"erckrneister4  den  Aiontag  sowol  die
^antze  Wochen  der  Wittiben,  so  viel  ihn  mughchen  ist  die  Ar  leit
befördern;  hiervor  soll  ihm  die  Fraw  jährliches  geben  fun  zig
so  er  Oeiszig  ist,  tvil  sie  ihni  ein  Hernd  oder  v;asz  dazu
^•'ehren,  steht  in  ihren  gutten  Willen.
40)  bLs  soll  auch  niemandt  über  (Gebühr  von  den  Reüten  Arbeits-¡
  K^chiclu,  bescheidentlich,  das.  ein  je,1er  se.n  e.gen  Seule  .ur
bringen  mag.

■  Weser  Sau  «.de,  sich  der  Abschdf.  des  Bd.hfOhrscbe.  Schräge.b.eh,
^*sche  Stadtbibliothek).
®  ihnen  bei  llöihlühr.  Vergl.  .Antn.  i-®
  diesem  bei  Höthführ.  Vergl.  Anm.  i
^  ti^^erke/fneisUr  bei  Höthführ.  Vergl.  Anni.  i.
            
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