Full text : Die Volkswirthschaftslehre

272  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
jedoch  noch  behufs  vollständiger  Deckung  des  Gesaunutbedarfes
nothlvendig  macht,  mit  geringerem  oder  größerem  antheiligen
Aufivan  de  an  Arbeit  und  Kapital  gewonnen  tvorden  sein.  Wer
die  für  Getreideprodnctioil  zeitlich  günstigsten  Grundstücke  benutzt,
gewinnt  im  Preise  seiner  Körnercrnte  unter  übrigens  gleichen
Umständen  einen  Ueberschuß,  der  gleich  ist  dem  Unterschiede
zwischen  den  Productionskosten  einer  solchen  Getreidemasse  in
dem  günstigsten  und  dem  ungünstigsten  Productionsfalle,  oder
auch  dem  Unterschiede  zwischen  den  Getreidewerthen,  ivelche  mit
gleich  großem  Arbeits-  und  Kapitalaufivande  in  jenem  und
diesem  Falle  erzielt  werden.  Wer  dagegen  die  für  die  Getreide-Production
  zeitlich  ungünstigsten  Grundstücke  benutzt,  bezieht
keinen  derartigen  Ueberschuß,  tveil  die  Getreidepreise  sich  eben  nach
den  Prodnctionskvsten  richten,  ivelche  in  diesen!  zwar  ungünstigsten
aber  noch  nothwendigen  Productionsfalle  aufgewendet  werden
müssen.  Ebenso  verhält  es  sich  in  Bezug  ans  Holz,  Metalle  rc.
Das  Entstehen  von  Grundrente  ist  sonach  durchaus  nicht
etwa  eine  Folge  des  Grundeigenthums,  sondern  beruht  auf  den
in  §  90  und  92  angegebenen  Preisregeln.  Selbiges  tritt  ein,
sobald  Grundstücke,  welche  zufolge  der  Verschiedenheit  ihrer
eigenen  Beschaffenheit  und  der  bei  ihrer  Benutzung  hinzutretenden ­
  Beziehungen  nicht  gleichmäßig  brauchbar  sind,  mit
ungleichem  wirthschaftlichen  Erfolge  benutzt  werden  müssen,  und
kann  überhaupt  nicht  vermieden  werden,  wenn  der  Bedarf  an
nur  mit  Hilfe  von  Grund  und  Boden  gewinnbaren  Gütern
vollständig  gedeckt  werden  soll.  Die  Grundrente  selbst  ist  endlich
auch  kein  unmittelbares  Geschenk  des  Bodens,  sondern  vielmehr
ein  Ergebniß  der  productiven  Benutzung  desselben.  Sie  sichert
aber  zugleich,  als  Vergeltung  für  wirthschaftlichste  Aneignung  und
Benutzung  des  Bodens,  dessen  erfolgreichste  Nutzbarmachung,
und  nützt  dadurch  rückwirkend  sogar  den  Nichtgrundbesitzern,
welche  ohnedem  weniger  ausreichend  mit  in  möglichst  wohlfeiler
Weise  erzeugten  Bodenprvductcn  versorgt  sein  kännten.
Uebrigens  wird  die  Grundrente,  obgleich  der  Boden  in  seiner
ursprünglichen  Substanz  von  der  Menschheit  im  Ganzen  ohne
vorherigen  Productionskostenanfwand  als  Naturgeschenk  empfangen
worden  ist,  am  allerwenigsten  von  denjenigen  Grundbesitzern
wirklich  unentgeltlich  bezogen,  welche  die  rentebringenden  Grundstücke ­
  durch  Kauf  re.  erworben  haben.  Ihnen  vermag  ausschließlich ­
  deren  ferneres  Steigen  einen  außerordentlichen  Vortheil
            
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