Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  43.  Communismus  und  Socialismus.  77
sociale  Religion  der  Brüderlichkeit  und  Gleichheit  verwirklicht.
2.  Das  Associationssystem  (begründet  von  Charl.  Fourier,  gest.
1837)  empfahl  dagegen  die  Bildung  von  aus  fünfzehnhundert
bis  zweitausend  Personen  bestehenden  Gemeinden  (Phalangen),
welche  nicht  nur  alle  Industriezweige  einschließlich  des  Landbaues
gemeinsam  im  Großen  betreiben,  sondern  auch  alle  Privatbedürfnisse ­
  durch  gemeinschaftliche  Anstalten  wohlfeiler  und  besser
als  gegenwärtig  befriedigen.  Die  Gemeindeglieder,  deren  Liebesverhältnisse ­
  sehr  freie  sind,  ohne  eine  dauerndere  Geschlechts-Verbindung
  geradezu  auszuschließen,  wohnen  sämmtlich,  um  aller
Vortheile  einer  großen  Wirthschaft  theilhaftig  zu  werden,  in  einer
ausgedehnten,  zweckmäßigst  inmitten  des  dazu  gehörigen  Grundgebietes ­
  angelegten  Gebäulichkeit  (Phalansterium)  zusammen,
innerhalb  deren  sich,  neben  den  für  die  verschiedenen  Thätigkeiten
und  Vorräthe  benöthigten  Räumen,  auch  die  an  die  Einzelnen
zu  vermiethenden,  je  nach  ihren  Mitkeln,  Geschmack  und  Familicnbedürsnissen
  ungleich  eingerichteten  Privatwohnungen  befinden.
Jeder  Eintretende  erhält,  damit  Niemand  durch  Armuth  von  der
Theilnahme  abgehalten  wird,  alle  Bedürfnisse  ans  ein  Jahr
vorgeschossen,  für  sein  der  Gemeinde  zugebrachtes  Vermögen  aber
Aktien  auf  deren  Gesammtgnt.  Die  Arbeit  soll  Genuß  werden,
während  jetzt  dabei  Neigungen  und  Fähigkeiten  wenig  oder  gar
nicht  berücksichtigt  würden.  Um  Theilung  mit  Vereinigung
derselben  in  harmonischster  Weise  zu  verbinden,  jedem  die  freie
Wahl  der  Beschäftigung  und  unbeschränkte  Befriedigung  seiner
Triebe  zurückzugeben,  theilen  sich  alle  Mitglieder,  je  nachdem
natürliche  Anlage  oder  Geneigtheit  sie  zum  Ergreifei:  dieses  oder
jenes  Berufes  veranlassen,  in  ebensoviele  aus  Personen  jedes
Geschlechts  und  Alters  bestehende  Abtheilungen  (Serien)  für  die
verschiedenen  Arten  von  Arbeiten  in  den  einzelnen  Zweigen  der
Hauswirthschaft,  des  Unterrichts,  Ackerbaues  k.,  als  die  Gemeinde
betreiben  kann  und  will.  Jeder  mag,  damit  keine  seiner  Anlagen
nnausgenntzt  bleibt,  häufiger  Wechsel  der  Beschäftigung  seinen
Arbeitseifer  immer  rege  erhält  und  allerlei  Wetteifer  möglich
wird,  verschiedenen  Abtheilungen  zngehören,  von  denen  jede  wieder
nach  den  einzelnen  Theilen,  in  welche  sich  ihre  Arbeit  zerlegen
läßt,  in  mehrere  Gruppen  zerfällt.  Zur  Verrichtung  gemeiner
und  besonders  lästiger  Geschäfte  darf  aber  Niemand  ausschließlich
verwendet  werden.  Zur  abwechselnden  Uebernahme  derselben  sind
vielmehr,  damit  nicht  Einige  zum  dienenden  Werkzeug  herabsinken
            
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