Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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§.  &
Jeder,  der  bei  einer  Gesellschaft  einen  Versicherungsantrag  stellt,
verpflichtet  sich  schon  hierdurch  und  ohne  daß  es  einer  weiteren  Erklärung ­
  bedarf,  sich  dem  Statut  und  etwaigen  Nachträgen  und  Abänderungen ­
  zu  demselben  zu  unterwerfen.
Die  Mitgliedschaft  in  der  Norddeutschen  Viehversicherungsbank
in  Hannover  beginnt  mit  der  Vollziehung  des  Versicherungsantrages,
es  sei  denn,  daß  nicht  binnen  5  Wochen  nach  der  Vollziehung  die
Police  ausgehändigt  oder  angeboten  wird.
Bei  der  Sächsischen  Viehversicherungsbank  wird  die  Mitgliedschaft
an  der  Genossenschaft  durch  Abschluß  des  Versicherungsvertrages  mit
der  Bank  erworben.  —  Mit  dem  Erlöschen  des  Versicherungsvertrages
erreicht  die  Mitgliedschaft  ihre  Endschaft.
Die  Rechte  aus  dem  Versicherungsverträge  sind  nicht  übertragbar.
§9.
Das  bei  einer  Gesellschaft  versicherte  Vieh  darf  bei  Verlust  der
Entschädigung  bei  keiner  andern  Viehversicherungsgeseüschaft  versichert
sein  oder  werden.
§.  10.
Zur  Erreichung  der  Zwecke  der  Gesellschaften  dienen  folgende
Mittel:
1)  die  von  den  Mitgliedern  zu  zahlenden  Versicherungsprämien
und  bei  der  Sächsischen  Viehversicherungsbank  die  zu  erlegenden
Anzahlungen,
2)  der  anzusammelnde  Reservefond  nach  Maßgabe  der  §§.32,  33,
3)  die  Zinsen  vom  Reservefond  und  den  etwaigen  sonstigen
Beständen,
4)  extraordinäre  Einnahmen.
Die  Sächsische  Viehversicherungsbank  und  die  Rheinische  Viehversicherungsgesellschaft
  haben  noch  einen  Fond,  welcher  früher  als
der  Reservefond  angegriffen  werden  soll.  Die  erste  Gesellschaft  nennt
diesen  Fond  „Schadendispositionsfond",  die  letztere:  „extraordinären
Verlustfond".

B.
Bedingungen  der  Versicherung,
a.  Obliegenheiten  bei  der  Werstcherungsnahme.
§.  11.
Wer  bei  einer  Gesellschaft  Versicherung  nehmen  will,  hat  dies
auf  einem  von  der  Direktion  bestimmten  Formulare  schriftlich  zu
beantragen.
Für  jede  Thiergattung  gibt  es  meist  bestimmte  Formulare,  so
bei  der  Viehversicherungsbank  für  Deutschland.  Zugleich  ist  auf  dem
Antragsformulare  eine  Reihe  von  Fragen  zu  beantworten  über  den
Namen  des  Antragstellers,  über  seinen  Stand  und  Gewerbe,  den
            
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