Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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würde, bann müßte, da das Gleichgewicht zwischen Aktiven nnd 
Passiven dnrch die Kapitalvermehrung nicht alteriert werden kann, 
die Vermindernng der täglich fälligen Verbindlichkeiten znzüglich der 
Vermehrung des Barbestandes und der Anlage dem Betrag der 
Kapitalerhöhnng entsprechen. 
Eine Vermindernng der täglich fälligen Verbindlichkeiten und 
eine Vermehrung des Barbestandes würden in ihrer Wirkung eine 
Verminderung der nicht bar gedeckten Verbindlichkeiten ergeben lind 
dadurch zweifellos eine Kräftigung der Reichsbank herbeiführen. 
Eine Vermehrung der Anlage würde den täglichen Rückfluß von 
Barmitteln aus den fällig werdenden Forderungen erhöhen und da 
durch gleichfalls die Stellung der Reichsbank verbessern. 
Voraussichtlich würde eine Kombination dieser beiden günstigen 
Wirkungen eintreten, und zwar müßte, in je geringerem Maße sich 
die eine zeigt, in desto höherem Grade die andere hervortreten, da 
ja nach den obigen Ausführnngen die Verminderung der un 
gedeckten Verbindlichkeiten nnd die Steigerung der Anlage zusammen 
dem Betrag der Kapitalerhöhung entsprechen werden. 
Auf der Annahme, daß die Kapitalerhöhnng nicht eine wesent 
liche Vermehrnng der Anlage zur Folge haben werde, beruht der 
Einwand: es werde in geschäftsstillen Zeiten ein großer Teil der 
Mittel der Bank brach liegen müssen, dadurch würden die Reinerträge 
der Bank eine Schmälerung erfahren, und eventuell könnte sich die 
Bank, um überhaupt ihre Mittel zinsbringend anzulegen, zum An 
kauf von Effekten genötigt sehen. 
Das ist in der That eine der möglichen Wirkungen der Kapital- 
vermehrnng. Aber diese Wirkung, welche in geschäftsstillen Zeiten 
für die Bank, ihre Aktionäre und bett ant Reingewinn beteiligten 
Neichsfiskus unangenehm sein mag, hat ihr Gegenstück darin, daß 
der Bank in Zeiten lebhaften Geschäftsganges und starken Geld 
bedarfs größere Mittel zur Verfügung stehen, daß sie infolge dessen 
die an sie herantretenden großen Altsprüche befriedigeit sann, ohne daß 
ihr Status dabei sich in dem Maße verschlechtert, wie es beispiels 
weise am Eitde des drittelt Quartals dieses Jahres der Fall war. 
Wenn man diesen Vorteil gegen den Nachteil eines zeitweilig geringeren 
Reingewinns abwägt, so sann doch wohl fattiti ein Zweifel darüber 
bestehen, daß die größere Leistungsfähigkeit der Bank in den Zeiten, 
in welchen die größten Anforderungen an sie gestellt werden, durch 
eine Verringerung des Reingewinns in geschäftsstillen Perioden nicht 
ztl teuer erkauft ist. Da die Neichsbank kein Jnstittrt ist, bei dem
	        
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