Full text : Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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erhielt  und  die  Bewegung  in  Deutschland  durch  die  Verhaftung  der
dortigen  Chefs  der  Internationale  gleich  im  Keime  erstickt  wurde.
In  der  Ende  September  1871  zu  London  abgehaltenen  Delegirtenversammlung
  kam  es  zu  tiefen  Spaltungen  zwischen  der  germanischen ­
  und  romanischen  Race,  d.  h.  zwischen  den  Nationalen
und  den  Internationalen.  In  Deutschland  selbst  entbrannte  zugleich
ein  heißer  Kampf  zwischen  den  Lasalleanern  und  der  Bebel  -Liebknecht'schcn
  Partei.  Gleichwohl  verfolgten  die  Führer  beider  Gruppen
dieselbe  Aufgabe,  nämlich:  unablässigen  Kampf  gegen  die  bestehende
Ordnung  und  die  herrschenden  Klassen.  Beide  zogen  mehr  und
mehr  die  Arbeiter  in  die  sociale  Bewegung  und  ließen  es  sich  besonders ­
  angelegen  sein,  in  ihnen  alle  religiösen,  nationalpolitischcn
und  patriotischen  Gefühle  zu  ersticken,  um  sich  gefügige  und  willenlose, ­
  sowie  zu  jedem  Verbrechen  fähige  Werkzeuge  zu  verschaffen.
Trotzdem,  daß  Carl  Marx  in  seinem  Buche  „Das  Kapital"  die
Ueberzeugung  ausgesprochen  hatte,  daß  der  Uebergang  des  Sondercigcnthums
  in  Gemeindeeigenthum  nur  das  Ergebniß  einer  laugen
geschichtlichen  Entwickelung  sein  könne,  forderte  er  gleichwohl  die
Besitzlosen  zum  allgemeinen  unterschiedslosen  Angriff  gegen  die
Besitzenden  zum  Zweck  ihrer  gewaltsamen  Enteignung,  d.  h.  Beraubung ­
  auf.  Dessen  erinnerte  sich  denn  auch  die  vorgedachte
Londoner  Delcgirtenversammlung,  denn  sie  ließ  in  Folge  davon  das
Eisenacher  Programm  fallen  unb  nahm  an  dessen  Stelle  im  Wesentlichen ­
  Folgendes  an:

à.  peñeres,  socialistisches  Programm  und  seine  Conseguenze».
1.  Bekämpfung  der  heutigen  politischen  und  socialen  Zustände,
insbesondere  der  monarchischen  Staatsform,  an  deren  Stelle
der  republikanische  Volksstaat  treten  soll;
2.  Aufhebung  und  Einziehung  des  Staats-  und  Privateigenthums
und  Uebcrgang  desselben  in  den  Besitz  der  Gesammtheit  unter
Verwaltung  der  dazu  einzusetzenden  staatlichen  Organe;
            
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