Object : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Pacht  und  Leihen  auf  Zins.

Kapital.  Wird  es  ein  Zwanzigstel  sein,  was  5"/°  ausmacht,
oder  ein  fünfundzwanzigstel,  was  4°/»  macht,  oder  ein  dreiunddreißigstel,
  was  3%  bedeutet?  Wie  soll  man  das  wissen?
Zugegeben,  daß  das  Geld  auf  produktive  Art  verwendet
worden  ist,  so  ist  es  doch  weit  entfernt,  vielleicht  am  Ende  der
Welt,  und  vielleicht  auch  indem  es  ununterbrochen  die  Verwendung ­
  wechselte.  Also  was  bestimmt  diesen  Zinfuß?  Einzig ­
  das  Gesetz  von  Angebot  und  Nachfrage,  das  heißt,  der  Zins
wird  zügellos  steigen  können  in  allen  Fällen,  wo  das  Geld
selten  sein  und  die  Geldsucher  zahlreich  sein  werden  —  und
dies  ist  mehr  oder  weniger  in  allen  Ländern  der  Fall.
Unter  diesen  Verhältnissen  kann  man  den  Zinsfuß  phantastische ­
  Verhältnisse  annehmen  sehn.  Im  Altertum,  in  Rom
z.  B.  wo  das  Geld  selten  war,  war  es  üblich,  1%  Zinsen  vom
Kapital  monatlich  zu  nehmen,  was  12°/°  aufs  Jahr  ausmacht.
Ebenso  ist  es  heute  in  Algier  mit  dem  Ausleihen  an  die  Eingeborenen, ­
  und  im  allgemeinen  in  den  neugcbildeten  Ländern;
in  Polen,  auf  dem  Balkan  hat  man  tatsächlich  für  kurzfristige
Anleihen  1  °/°  täglich  zahlen  sehn,  was  365  °/°  am  Ende  des
Jahres  ausmacht.
So  hat  das  Geld  jenen  entehrenden  Namen  „Wucher"
angenommen.  Man  bemerke,  daß  das  Wort  „Wucher"
(usure)  in  seiner  ursprünglichen  Bedeutung  nichts  Herabsetzendes ­
  hatte,  es  kommt  her  vom  lateinischen  usuru,  was
ursprünglich  nur  den  Nutzen  aus  einer  Sache  bedeutet.  Der
Bcdeutungswechsel  in  diesem  Wort,  seine  etymologische  Entwicklung, ­
  zeigt  uns  klar,  welches  auch  die  Entwicklung  des
Leihens  selbst,  des  Benutzens  zum  Zwecke  der  Ausbeutung,
gewesen  ist.  Deswegen  mußte  der  Gesetzgeber  sich  einmengen,
um  den  Wucher  zurückzudrängen,  indem  er  einen  Höchstsatz
für  den  Zinsfuß  festlegte,  wie  wir  während  des  Krieges  einen
Höchstpreis  für  Lebensmittel  erlebt  haben.  Aber  dieser  gesetzliche ­
  Zinsfuß  beruhte  keineswegs  auf  einer  wissenschaftlichen ­
  Unterlage.
3.  Der  am  meisten  charakteristische  Unterschied  ist  der,
daß  beim  Pacht-  oder  Mietsvertrag  das  Gut  in  den  Händen
des  Pächters  oder  Mieters  geblieben  ist.  Wenn  also  der  Vertrag ­
  abläuft,  so  ist  das  schlimmste,  was  dem  Pächter  oder
Mieter  zustoßen  kann,  daß  er  hinausgesetzt  wird,  aber  es  ist
klar,  daß  er  keine  Schwierigkeiten  haben  wird,  das  Land  oder
Haus  zurückzugeben.  Es  steht  da,  unversehrt;  der  Eigentümer ­
  nimmt  es  wieder,  und  das  ist  alles.  Wenn  es  sich  aber
um  geliehenes  Geld  handelt,  so  ist  das  ganz  etwas  anderes.
            
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