Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

406—407.  Anweisung  der  Postwagensendungen  mit  Ansageschein.  283
Es  durseu  jedoch  di-  mittelst  der  Fahrpost  beförderten  Alustendungen
mcht  nur  m  der  Einfuhr,  sondern  auch  »,  der  Durchfuhr,  ,-ldst  dann  mittelst
Änfagefdkm  abgefertigt  treiben,  trenn  baë  SiuëbruÆëmnt  ni¿
unmittelbar  an  dem  Emgangspunete  einer  Eisenbahn  gelegen  ist  —  Der
Fahrpost  liegt  ob,  die  Durchfuhrsendung  zu  dem  Austrittsamte  zu  stellen.
Im  Verkehrebriber  di-  Zollvereins-Grenzen  besorgt^  SÄ
kehr-,-s  mag  d>-Besorderung  der  Gitter  mittelst  der  gewöhnlichen  P°s,wagen
  oder  mittelst  der  Eisenbahn  erfolgen,  das  Grenzzollamt  des  Ausgangsşi^îes
  dle  Auogangsabsertigung  ber  im  gebundenen  Verkehre  nach  Oester-HS'SaSSEÜ

A  »  m  e  r  f  u  n  g.  In  Bezug  auf
341  294;*"'  Der  @al;rpoftfeHbnnQen  in  bec  Durcie  fie^
b)  die  Anweisung  von  Tabak  Zahl  29;
c)  die  Anweisung  von  Waffen  und  Munition  Zahl  411  litt.  f.
3.  Werfahren  des  ķmtez  tut  Innern  des  Landes
Im  Allgemeinen.
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