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4. Kapitel
und Wetter auf den See fahren und sich abmühen,
er bekommt seinen ñnteil an Fischen sehr viel müheloser,
denn er hat sich beim Arbeitsteilungsprozeß, kraft
seines Nachdenkens und seiner Geschicklichkeit, den angenehmsten
Teil, das Kapital, reserviert.
Da nun der Mehrbetrag in Fischen lediglich seiner
100 tägigen ñrbeit bei Herstellung des Kahnes
zu verdanken ist, so kann man dem so entstandenen
Kapital doch unmöglich die Berechtigung absprechen,
aus dem durch sein Vorhandensein entstehenden erhöhten
Arbeitsertrag in Form von Unternehmergewinn
oder Zins einen entsprechenden ñnteil zu verlangen.
wenn jemand 100 Tage für einen andern arbeitet,
so sind sich alle Gelehrten einig, daß er eine Gegenleistung,
nämlich einen Lohn verlangen kann- hat
aber jemand 100 Tage zur Schaffung eines Kapitals
verwandt, wie in unserem Falle zur Schaffung des
Tinbaums, und er verlangt von seinem Nächsten oder
vom Staate für hergäbe dieser seiner kristallisierten
Ñrbeit einen Lohn, nämlich einen Zins, dann sind
sich die Gelehrten über die Berechtigung dieser Forderung
nicht einig.
Diese heillose Verwirrung kommt daher, daß man
die eine wahre Quelle der Kapitalbildung zusammengewürfelt
hat mit einer anderen gänzlich unberechtigten,
aber leider häufigsten, nämlich der durch Gewaltakte
und politische Macht entstandenen, woraus
wir später noch zu sprechen kommen.
Buch ein anderes Moment tritt bei diesem Beispiel
schon deutlich zutage, nämlich das, daß der Eigentümer
des Tinbaums, trotzdem er im Grunde ja nur
für sich sorgte, und trotzdem er einen möglichst hohen
Zins für sich herauszuschlagen sucht, dennoch durch