Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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II.  Gesetzliche  Normen  für  den  Handelsverkehr.

2.  in  Ausbildung  eines  —  vom  Erwerb  zu  trennenden  —  lediglich  der  gewerblichen
Fortbildung  dienenden  Prüfungswesens,  als  Hauptaufgabe  des  Bezirksbethen

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berücksichtigt  und  bildeten  von  da  an  jahrzehntelang  einen  Gärungsstoff
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auch  die  Klage  darüber  am  heftigsten.  Da  jedoch  die  allgemeine  Prosperität  sicht:
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II.  Gesetzliche  Normen  für  den  Handelsverkehr.
Worin  sich  auf  wirtfchafltichem  Gebiet  vor  der  Reichsgründllng  die  politische
Zersplitterung  am  fühlbarsten  kundgab,  das  war  außer  dem  über  die  staatlichen
Grenzen  hinübergreifenden  Transportverkehr  der  Auslandverkehr  überhaupt,  ferner
das  Maß-,  Geld-  und  Münzwesen,  sowie  der  Handels-  und  Wechselverkehr  und  der
Patent-  und  Markenschutz,  endlich  die  gesamte  Gewerbeverfassung.  Die  notwendigen
Post-  und  Eisenbahnanschlüsse  kamen  erst  nach  jahrzehntelangen  Verhandlllngen  zustande. ­
  Der  Patent-  und  Markenschutz  war  nahezu  illusorisch,  da  man  darum  bei
einigen  Dutzend  Regierungen  einkommen  mußte.  An  Arbeiterschntz  und  Arbeiterversicherung ­
  konnte  man  innerhalb  der  Kleinstaaten  nicht  denken.  Nur  durch  die  Bildung ­
  eines  größeren  Wirtschaftskörpers,  wie  ihn  die  Reichsgriindung  brachte,  konnte
auf  allen  den  eben  erwähnten  Gebieten  die  gesetzliche  Regelung  eine  grundlegende
oder  bahnbrechende  Bedeutung  für  das  Gewerbeleben  erlangen.
Ans  diesen  Gebieten  ergab  sich  auch  zuerst  die  Notwendigkeit  zur  Einigung.
So  zunächst  in  dem  Zollverein,  dann  in  der  deutschen  Wechselordnung  von
1848,  der  Münzkonvention  von  1857,  dem  Handelsgesetzbuch  von  1861/65.
Konstruktion  auszuklügeln  und  die  richtige  Mitte  zwischen  den  beiden  extremen  Parteien  zu  behaupten. ­
  Bei  der  Umbildung,  in  der  sich  das  Handwerk  seit  dem  Aufkommen  der  Großindustrie
befand,  bei  dem  schweren  Konkurrenzdruck  und  der  chronischen  Krisis,  in  der  manche  Handwerkszweige
standen,  war  jedes  angepriesene  Heilmittel  des  Beifalls  sicher.
9  Jahrzehnte  lang  verfolgten  die  Nächstbeteiligten  nur  das  eine  Ziel,  eine  Organisation  des
Handwerks  in  Innungen  und  Handwerkskammern  zustande  zu  bringen.  Der  anderen  Aufgabe, ­
  der  Verbesserung  der  Fachbildung,  unterzogen  sich  die  einzelnen  Bundesstaaten,
nachdem  Württemberg  schon  in  den  60er  Jahren  vorangegangen  war,  erst  seit  den  Wer  Jahren.

Vereins  *).

gedrängt.
            
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