Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

108  Sechstes  Kapitel.  Die  Entwicklung  der  römischen  Weltwirtschaft.
Bruders  fortzusetzen  und  bemühte  sich  ebenfalls,  das  Proletariat,  die
Kleinbauern  und  die  Geldleute  zu  einem  einheitlichen  Vorgehen
gegen  die  aristokratischen  Großgrundbesitzer  zu  bringen  (Appian,
Bürgerkriege  I,  22),  eine  Konstellation,  wie  wir  sie  in  den  letzten
Revolutionen  in  Mitteleuropa  auch  kennen  gelernt  haben.  Die  Aufteilung ­
  von  Staatsland  in  Italien  und  die  Anlegung  überseeischer
Kolonien,  so  in  Korinth  und  Karthago,  war  eines  der  Ziele  des
Gajus  Gracchus  (Appian,  Bürgerkriege  I,  23).  Daneben  trat  er
für  ausgiebige  Getreideverteilungen  ein  (Appian,  Bürgerkriege  1,21).
In  den  folgenden  Kämpfen  wurde  auch  Gajus  von  der  Senatspartei ­
  erschlagen  (Plutarch,  Gajus  Gracchus  17).  Die  Ackerkommission ­
  wurde  aufgehoben  und  den  neuen  Kolonisten  ein  neues
Recht  gewährt,  mit  dem  man  sie  möglichst  rasch  zugrunde  zu  richten
hoffte,  man  machte  nämlich  alle  Bauernstellen  zu  solchen  vollen
Rechtes,  d.  h.  sie  konnten  frei  veräußert  werden,  worauf  das  bekannte ­
  Schicksal  über  sie  hereinbrach  (Appian,  Bürgerkriege  I,  27).
Dies  alles  besiegelte  den  endgültigen  Untergang  der  freien  Bauernschaft, ­
  die  so  aus  dem  Heere  allmählich  verschwand,  bis  zu  Ende
des  2.  Jahrhunderts  Marius  das  besitzlose  Proletariat  ins  Heer
aufnahm.  Auch  dann  kam  es  wieder  zu  Landverteilungen.  Während
aber  bis  dahin  die  Bauerustelle  einen  Krieger  lieferte,  wenn  das
auch  nicht  gerade  immer  die  Absicht  der  Reformen  war,  so  war
nun  die  Bauernstelle  der  Lohn  für  den  Krieger.  Es  begann  eine
furchtbare  Besiedlungspolitik,  indem  man  schließlich  aus  Städten
und  Ortschaften  die  Einwohner  vertrieb,  um  Platz  für  die  Veteranen ­
  zu  bekommen,  die  so  der  Feldherr  für  seine  künftigen  Pläne
—  oft  gegen  den  Staat  —  zu  seiner  Verfügung  hatte.
Für  die  römischen  Kleinbauern  war  die  Frage  der  Verschuldung ­
  von  großer  Bedeutung.  Die  ältere  Behandlung  des  Zahlungsunfähigen ­
  war  eine  überaus  harte.  Man  scheint  von  dem  Standpunkt ­
  ausgegangen  zu  sein,  daß  derjenige,  der  eine  Schuld  nicht
zurückzahle,  etwa  einem  Dieb  gleichzuhalten  sei,  wie  dies  ja
bei  der  Sachleihe  vielfach  zutrifft.  Wer  einen  entliehenen  Pflug
nicht  zurückgab  unterschied  sich  nicht  viel  vom  Dieb.  Als  aber
die  Zahlungsunfähigkeit  in  wachsendem  Maße  nicht  durch  eigene
Schuld  erzeugt  und  vorwiegend  Geld  geschuldet  wurde,  —  die  Umwandlung ­
  der  Strafsätze  aus  Viehsätzen  in  Geldsätze  war  schon  im
5.  Jahrhundert  erfolgt  —,  trat  das  Schreckliche  eines  Schuldrechtes
hervor,  das  nicht  davor  zurückscheute,  im  äußersten  Falle  den
Schuldner  und  die  Seinen  zu  Sklaven  zu  machen,  sei  es,  daß  der
            
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