Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

Geldgeschäfte, freiwillige öffentliche Dienste. 111 
Griechenland und im Orient kennen gelernt haben. Er leistete an 
Dritte Zahlungen für seinen Kunden und kassierte für ihn Gelder 
ein. Er gewährte dem Kunden in verschiedenster Weise Kredit, 
leistete z. B. für ihn Bürgschaft. Es kam auch häufig vor, daß 
der Bankier dem Kunden Geld an einem auswärtigen Platze an 
wies, doch scheint es zur Entstehung des Wechsels nicht gekommen 
zu sein oder so vereinzelt, daß jedenfalls dadurch die Wirtschafts 
verhältnisse nicht entscheidend beeinflußt wurden. Sobald sich der 
Kundenkreis des Bankiers erweiterte, glich der Bankier selbstver 
ständlich Forderungen der Kunden untereinander aus. Obzwar auf 
diese Weise das Bankgeschäft an Bedeutung sehr gewann, die zu 
Beginn der Kaiserzeit noch weiter wuchs, so wurde doch nicht 
jene Agilität und Ausdehnung erreicht, die wir heute kennen. 
In der modernen Wirtschaft werden die Güter und Dienste, 
welche der einzelne der Gesamtheit außerhalb des Marktes 
zur Verfügung stellt, mit wenig Ausnahmen vom Staate ver 
waltet, einseitige freiwillige Leistungen der Privaten sind selten. 
Hierher wären vereinzelte Einrichtungen wie etwa die freiwilligen 
Feuerwehren zu rechnen, auch allgemein zugängliche Bibliotheken, 
Parkanlagen Privater, sowie Wohltätigkeitsanstalten. Im Alter 
tum hingegen gab es zahlreiche Fälle, wo Güter oder Dlenste ent 
weder der Gesamtheit von einzelnen zur Verfügung gestellt wurden 
oder vom einzelnen durch die Gesamtheit in Anspruch genommen 
wurden, ohne daß es der Staat war, der dies regelte. Wenn der 
Ädil regelmäßig aus seinem Sacke Spiele veranstaltete und für 
Spenden sorgte, so ersetzte er die Tätigkeit des Staates; wenn 
der römische Beamte mit Zulassung der Regierung eine Provinz 
auswucherte, so stellte der geraubte Betrag eine Art Besoldung dar, 
denn es wäre wirtschaftlich — wenn auch nicht juristisch — 
ganz dasselbe, wenn der Staat den gleichen Betrag als Steuer 
eingehoben und dem Beamten überwiesen hätte. Zu jener Zeit, 
da die Auswucherung der Provinzen im vollen Gange war, be 
sonders im 1. Jahrhundert v. Chr. war nur juristisch der Beamte 
unbesoldet — die Repräsentationszuschüsse können ja nicht als 
Besoldung aufgefaßt werden, wenn sie auch vielleicht vor den 
Punischen Kriegen mehr bedeuteten als später (Dionys v. Hali 
karnaß XVIII, 14) — nicht tatsächlich, nur die Subalternbeamten 
bezogen Gehalt. Bei einer wirtschaftshistorischen Untersuchung 
müssen wir aber die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Gebiete 
der Güterverschiebung in Betracht ziehen, unabhängig von deren
	        
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