Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 9
sicher Abgaben besonders in Anspruch nimmt, aber ihrer Natur nach
den Mangel haben mußtet daß sie das ertragslose Kapitalvermögen
überhaupt nicht traf."
Nach Vollendung der Staatssteuerreformgesetzgebung mußte man
sich in Hessen, was die Gemeindeumlagen anbetraf, mit einem Provisorium
behelfen. Dies geschah durch das Gesetz vom 30. März 1001,
ursprünglich für drei Jahre gedacht, dann aber zweimal auf je ein
Jahr erneuert. Voraussichtlich tritt die jetzt vorgeschlagene Reform,
wenn alles in den beiden Kammern glatt geht, was wahrscheinlich
ist, übers Jahr, also mit dem 1. April 1906, in Kraft. Bei der Beratung
des vorausgegangenen Jnterimislikuins, infolgedessen die bisherigen
Realsteuern unter gewissen Normativbestimmungen den Kommnnen
überwiesen wurden, zeigte sich nur eine erhebliche Meinungsverschiedenheit
zwischen der Staatsregierung und den Kammern. Die
Regierung gab aber nach. Sie hatte sich nämlich ursprünglich ganz
entschieden gegen die Beibehaltung der Kapitalreutenbesteuerung für
die Gemeinden gewehrt. In der ministeriellen Denkschrift zu dem
genannten Gesetz von 1901 hieß es: „Was aber der Kapitalrentner
beim Bezug und beim Verbrauch seiner Kapitalrente von der Gemeinde
an Leistungen öffentlich-rechtlicher Natur empfängt, dafür gewährt
er ihr volle Gegenleistung und Entschädigung durch die Entrichtung
des auf seine Einkommensteuer entfallenden Gemeindesteuerzuschlags,
und die besondere Heranziehung seiner Kapitalrente zur
Gemeindebesteuerung würde jenem Grundsätze direkt widersprechen."
Die Staatsregierung hat freilich erst dann ihren Widerstand aufgegeben,
als sie einsah, daß sonst das dringend notwendige Provisorium
unliebsam verschleppt werden würde. Sie ließ aber durch
den Staatsniinister Rothe erklären, vaß nur der provisorische Charakter
der Regelung ihre Nachgiebigkeit erleichtere. Jedenfalls sei
ihr die obligatorische Beibehaltung der Kapitalrentensteuer lieber als
eine fakultative, ein Kompromißvorschlag, der aus dem Schoße der
zweiten Kammer stammte. So ungefähr war der Sinn der ministeriellen
Kundgebung. Bemerkenswert ist, daß der Berichterstatter
des Ausschusses der zweiten Kammer, der Abgeordnete Di-. Gutfleisch
, der übrigens auch jetzt zum Referenten ausersehen ist, am