Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

24

Dis  kommunale  Vermögensbesteuerung  in  Hessen.

müsse  die  Leistungsfähigkeit  des  Steuerpflichtigen  entscheiden  lassen;
wer  viel  zahlen  kann,  müsse  auch  viel  zahlen.  Meine  Herren,  ich
glaube,  die  beiden  Grundsätze  sind  richtig,  nicht  der  eine  allein  ohne
den  anderen.  Ich  denke  mir,  daß  ein  künftiges  Kommunalstenersystem
Rücksicht  nehmen  wird  vor  allen  Dingen  natürlich  ans  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Steuerzahler,  daß  es  aber  nicht  lvird  Umgang  nehmen
können  von  der  Notwendigleit,  auch  zu  berücksichtigen  das  Maß
der  Ansprüche,  die  der  Steuerzahler  an  die  Gemeinde  stellt.  Ich
denke  mir  bei  der  kommenden  Besteuerung  in  dieser  Hinsicht  als
das  Richtige,  daß  die  Grundsätze  der  Staatssteuer  im  wesentlichen
angenommen  würden,  also  mit  den  Hauptstenerqnellen  des  Vermögens
und  des  Einkommens.  Ich  denke  mir  dabei  vorerst  noch  offen  die
Frage,  ob  bei  der  Vermögenssteuer  ein  Abzug  der  Schulden  stattfinden ­
  soll  oder  nicht.  Jedenfalls  denke  ich  mir  aber,  daß  gewisse
Präzipualbeiträge  bezahlt  werden  müßten  ohne  Rücksicht  auf  das  Einkommen, ­
  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  des  Vermögens,  mit  Rücksicht
auf  die  Ansprüche  der  Steuerpflichtigen  an  die  Genieinde.  Hier  können
wir  einen  Mittelweg  finden,  ein  kombiniertes  System,  zusammengesetzt ­
  aus  den  Hanptgrundsätzen  der  Staatsbesteuerung  und  ergänzt
und  rektifiziert  durch  den  Grundsatz  der  Leistung  für  Gegenleistung."
Das  klingt  ganz  anders  und  viel  vermittelnder,  als  wir  es  von
derselben  Seite  ani  vorigen  Sonntag  zu  hören  bekamen.  Der  jetzt
zur  Beratung  stehende  hessische  Gesetzentwurf  steht  mit  dem  vom
früheren  Ausschußreferenten  entwickelten  Programm  nicht  in  Einklang.
Die  damals  gegebenen  Direktiven  decken  sich  dagegen  durchaus  mit
dem  grundsätzlichen  Standpunkte,  den  ich  in  diesen  Blättern  zu  verteidigen ­
  suche.  Und  wenn  ich  mich  jetzt  wenigstens  für  eine  teilweise
Berücksichtigung  der  Schulden  bei  der  kommunalen  Verinögensstener
ausspreche,  so  dürfte  mir  das  eigentlich  von  einem  Kommunalpolitiker,
der,  nachdem  er  bereits  zwanzig  Jahre  lang  eines  der  einffußreichsten
Mitglieder  des  Gießener  Stadtrats  gewesen  war,  die  viel  umstrittene
Frage  des  Schuldenabzuges  immer  noch  für  eine  „offene"  erklärte,
billigermaßen  nicht  verargt  werden.  Für  ihn  ist  die  Frage  jetzt  keine
„offene"  mehr.  Er  hat  sich  inzwischen  vom  Gegenteil  überzeugen  lassen,
ich  noch  nicht.  Das  ist  die  ganze  Differenz  in  unseren  Meinungen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.