— 46 —
1! «
. li
tnt vorliegenden Falle. Edens» wenig lönne ei» Verein^
Mitglied vor dem ordentlichen dichter die Bezahlung einer
Buße bestreiten, welche von den betreffenden Vereins organ en
gemäß den einschlägigen statutarischen Bestimmungen gefallt
morden sei. Die vom Beklagten eventuell verlangte Ermäßt
OiuiQ ber %#c,i im ^»11» im» W. 182 bea ^^^^etm^^elt
D bligati viren rechtes könne schon deshalb durch dav Ķanton^
gericht nicht stattfinden, weil die Verbandsstatnten alle beruf
lichen Streitigkeiten zwischen Verbandsmitgliedern dem ordent
lichen Richter entzogen und Verbandsorganen übertragen
hätten.
Zur eigentlichen w i r t h s ch a f t s - n il d indu st r i e -
bea Äcrbmtbca
fei die Bemerkung gestattet, daß es dem Verständniß für die
einzelnen Erscheinungen unb Schöpfungen re., welche zur Be
sprechung gelangen, förderlicher ist, wenn sie zusammenhängend
|f fl vom Zeitpunkte ihres Auftauchens an bis zur Gegenwart
(*»0^ tuetbeit. Tier ^»»»100#»» ber
Ereignisse wird zwar dadurch Eintrag gethan; es ist jedoch
iti# ^uecf bea »»dteßcttbeit BWktita, etite ^111^ %er=
bmtba#»ttt( ^tt ^mbctt, mia tue^em ®nmbe mid) »Ika
tite^ 9kbe»^^#t^^e tittb »((^1 meie ^etotía ttt tc^^ltt^^^er ^c.
ziehung vermieden werden. Hiedurch allfällig entstehende
Lücken finden ihre genügende Ergänzung in der den Schluß
abschnitt bildenden Gesetzessammlung des Verbandes,
erst- Maß- Nach der konstitnirenden Delegirtenversammlnng vom
14. Suit 1885 mtb tmcbbetit bita ^cllWfo]tt^tc t# 1#%»
Tages seinen leitenden Ausschuß bestellt hatte, wurde zur
Ausführung der an ihr gefaßten Beschlüsse geschritten. Das
Zentralkomite publizirte folgende erste Maßnahmen:
1. Vom ersten August dieses Jahres (1885) an darf
Arbeit nur noch an Verbandsmitglieder abgegeben werden,