Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

—  Z9  —
Leibeigenschaft  Lohnarbeiter  zu  verwenden.  Die  Krisis,  die  die  meisten
Gouvernements  bald  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  ergriff,  hat
aber  auch  auf  die  neurussischen  Gouvernements  ihren  Einfluss  geübt  in
der  Form,  dass  sie  eine  starke,  immer  zunehmende  Verschuldung  der
Gutsbesitzer  und  Mangel  an  Arbeitskräften  hervorrief.  Dazu  kam  der
Mangel  an  Kapital  und  an  wirtschaftlichen  Kenntnissen.  Was  diese
letzten  zwei  Ursachen  anbetrifft,  so  spielen  sie  zur  Zeit  keine  so  grosse
Rolle  wie  früher.  Das  Land  der  Gutsbesitzer  wird  in  den  neurussischen
Gouvernements  in  der  Regel  mit  dem  gutsherrlichen  Inventar  bestellt.
Ein  Kapitalmangel  macht  sich  nicht  mehr  wie  früher  bemerkbar.  Es  ist
die  grössere  Rentabilität  der  Verpachtung  auf  ein  Jahr,  die  unter  dem
Einfluss  der  enormen  Pachtpreise  die  Gutsbesitzer  bewegt,  ihr  Land  auf
solche  Weise  zu  verwerten.  Der  Gutsbesitzer  wird  nur  von  den  Gesichtspunkten ­
  des  kapitalistischen  Unternehmers  geleitet.  Es  wird  in
Neurussland  auf  dem  Lande,  Dank  der  grossen  Umfänge  der  Gutswirtschaften, ­
  so  spekuliert,  wie  es  die  Unternehmer  mit  ihren  Waren  tun.
Das  Land  in  den  Händen  unserer  südlichen  Landlords  ist  nichts  als  eine
Aktie,  die  man  sehr  leicht  auf  den  Markt  bringen  kann,  und  mit  welcher
es  überhaupt  leicht  ist,  alle  Kunststücke  der  Börsenequiiibristik  zu  machen,
je  nachdem  sich  die  Verhältnisse  im  wirtschaftlichen  Leben  oder  auf
den  Getreidemärkten  ändern. 1 )
Was  den  Mangel  an  Arbeitskräften  anbetrifft,  so  wirkt  jetzt  diese
Ursache  in  viel  geringerem  Masse  als  früher,  was  wir  in  einem  späteren
Kapitel  zu  betrachten  haben.  Da  wo  die  bäuerliche  Bevölkerung  etwas
wohlhabender  ist  und  wo  die  Arbeitsmärkte  etwas  entfernter  sind,  wird
ein  gewisser  Mangel  an  Arbeitskräften  empfunden.  In  diesen  Gegenden
versehen  sich  die  Gutsbesitzer  mit  Arbeitskräften  dadurch,  dass  sie
kleine  Grundstücke  unter  die  Landarbeiter  verteilen  und  diese  durch
verschiedene  Massnahmen  an  ihr  Gut  zu  fesseln  sich  bemühen.  Indem
wir  der  Betrachtung  über  den  Naturallohn,  der  in  grossem  Masse  bei
solcher  Landverteilung  gezahlt  wird,  ein  spezielles  Kapitel  widmen,  wollen
wir  hier  eine  solche  Landgutverteilung  insoferne  erörtern,  als  es  für
che  Untersuchung  des  Pachtsystems  in  Neurussland  nötig  ist.  Eine  solche
Landzuteilung  —  die  der  Teilpacht  entspricht  —  unterscheidet  sich  von
der  einjährigen  Pacht  durch  den  Bauern  erstens  dadurch,  dass  der
Pachtschilling  nicht  in  Geld,  sondern  in  natura  bezahlt  wird,  und  zweitens
dadurch,  dass  der  Teilpächter  (russisch:  Skopschtschik)  tatsächlich,  wenn
auch  nicht  rechtlich  mehr  ein  Arbeiter,  als  ein  Pächter  ist.  Der  Grund-«Ueber

  die  Agrarfrage».  —  «Ruskija  Wjedomosti»  1906  Nr.  69.
            
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