Full text : Die Handelskammern

33

Die  Aufgabe  der  Gewerbekammer  ist  es,  die  Interessen  des
Gewerbes  zu  fördern,  insbesondere  durch  Erteilung  von  Gutachten ­
  und  Anregungen  an  die  Behörden.  Die  Gewerbekammer
hat  die  Befugnis,  fünf  ihrer  Mitglieder  in  die  Bürgerschaft  abzuordnen. ­
  Zwei  ihrer  Mitglieder  gehören  der  Verwaltung  der
allgemeinen  Gewerbeschule  an.  Endlich  hat  die  Kammer  die
Aufgabe,  für  alle  gewerbliche  Zweige  Sachverständige  zu  ernennen ­
  und  von  dem  Präses  der  Deputation  für  Handel  und  Schifffahrt ­
  vereidigen  zu  lassen.
Die  der  Kammer  erwachsenden  Kosten  werden  von  der
Staatskasse  getragen.
Durch  Gesetz  vom  29.  Febr.  1904  hat  auch  der  Kleinhandel
eine  Interessenvertretung  erhalten;  im  September  1904  wurde  eine
Detaillistenkammer  konstituiert.  Diese  ist  der  Deputation
für  Handel  und  Schiffahrt  unterstellt,  deren  Vorsitzender  alle
Akten  der  Kammer  einzusehen  und  alle  Auskünfte  von  ihr  zu
fordern  berechtigt  ist.  Nur  in  dringlichen  Fällen  darf  die  Kammer
direkt  mit  dem  Senate  verkehren.
Der  Detaillistenstand  ist  zum  Zweck  der  Wahlen  nach  den
einzelnen  Geschäftszweigen  in  18  Gruppen  eingeteilt,  deren  jede
ein  Mitglied  für  die  Kammer  wählt.  Die  Kammer  führt  eine
Wählerliste;  in  sie  kann  sich  auf  nehmen  lassen,  wer  das  hamburgischc
  Bürgerrecht  besitzt,  seit  fünf  Jahren  vorzugsweise
Kleinhandel  treibt  und  weder  Mitglied  des  Ehrbaren  Kaufmanns
noch  zur  Gewerbekammer  wahlberechtigt  ist.  Wählbar  zur
Detaillistenkammer  sind  alle  wahlberechtigten  Detaillisten,  die
zur  Bürgerschaft  wählbar  sind.  Die  Wahlen  finden  auf  sechs
Jahre  statt;  jährlich  werden  drei  Kammermitglieder  gewählt.
Die  Mandate  müssen  angenommen  werden.  Für  die  Wahlen  gilt
das  allgemeine,  gleiche,  geheime  Stimmrecht;  einfache  Mehrheit
entscheidet.
Die  Detaillistenkammer  erwählt  alljährlich  einen  Vorsitzenden
und  dessen  Stellvertreter.  Ein  Kammermitglied  darf  nicht  öfter
als  viermal  hintereinander  Vorsitzender  sein.  Zur  Geschäftsführung ­
  stellt  die  Kammer  das  nötige  Personal  mit  dem  Sekretär
an  der  Spitze;  die  Anstellung  des  letzteren  erfordert  die  Bestätigung ­
  der  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt.  Die
Sitzungen  der-  Detaillistenkammer  sind  beschlußfähig,  wenn  die
Hälfte  der  Mitglieder  anwesend  ist.  Sie  sind  nicht  öffentlich.
Zur  Bearbeitung  verschiedener  Fragen  ernennt  die  Kammer  aus
ihrer  Mitte  zeitweilige  und  ständig©  Ausschüsse.  Außerdem  besitzt ­
  sie  zwecks  näherer  Fühlungnahme  mit  den  verschiedenen
Fachvereinen  seit  Beginn  des  Jahres  1906  14  ständige  Fachausschüsse, ­
  in  welche  sie  Vertreter  der  einzelnen  Branchen  zur
Mitarbeit  mit  der  Kammer  heranzieht.
Die  Aufgabe  der  Detaillistenkammer  besteht  in  der  Förderung
der  Interessen  des  Kleinhandels  durch  Erstattung  von  Gutachten
3

Aufgaben.

Kosten.

Detailliste  nkamraer.


Zusammensetzung, ­


Geschäftsführung. ­


Aufgaben.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.