Full text: Die Handelskammern

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Zentral 
stelle. 
Die Handels 
und Gewerbe- 
kammern in 
Ungarn. 
Aufgaben. 
kammertage abgehalten, auf welchen besonders Geld- und Bank 
wesen, Eisenbahnwesen, Gewerbeordnung, Handelsverträge, 
Kranken- und Unfallversicherung und Reform der direkten Per 
sonalsteuern verhandelt würden. 
Die Vorbereitung des neuen autonomen Zolltarifs machte 
jedoch 1900 ein intensiveres Zusammenwirken der österreichischen 
Handelsvertretungen wünschenswert. Mit dem Zentralverband 
der Industriellen Oesterreichs veranstaltete die Handels- und Ge 
werbekammer Wien gemeinsam Enqueten. Im folgenden Jahre 
vereinigten sich die österreichischen Kammern mit dem Zentral 
verband der Industriellen zur Gründung der „Zentralstelle der 
Handels- und Gewerbekammern und des Zentralverbandes der 
Industriellen Oesterreichs zur Vorbereitung der Handelsverträge“. 
Die Präsidien der Kammern von Brünn, Graz, Lemberg, Prag, 
Eeichenberg, Triest und Wien und des Zentralverbandes bilden 
einen Ausschuß, welcher die Zentralstelle nach außen hin ver 
tritt und ihre Beschlüsse ausführt. Der Sitz ist in Wien, ihr 
Bureau befindet sich hei der Wiener Handels- und Gewerbe 
kammer. Nach dem Verhältnis des; Budgets tragen die Kammern 
zur Deckung der Kosten bei. Die Zentralstelle hat von den 
Sekretären ihrer Körperschaften in gemeinsamer Arbeit einen 
ausführlich begründeten Entwurf eines autonomen Zolltarifs an 
fertigen und veröffentlichen lassen, der die Gesetzgebung wesent 
lich beeinflußt hat. Die Zentralstelle hat sodann weitere Ar 
beiten zur Vorbereitung von Handelsverträgen übernommen und 
sich auch sonstigen Arbeiten von allgemeinem Interesse zuge 
wandt (z. B. der Unfallversicherung). Ihre Publikationen füllten 
1906 schon 25 Hefte. Die ursprünglich nur als zeitweilig ge 
dachte Institution entschloß man sich, von ihrem Nutzen über 
zeugt, dauernd zu machen. Ende März 1906 wurde der Titel 
der Zentralstelle in „Handelspolitische Zentralstelle der vereinig 
ten Handels- und Gewerbekammern und des Zentral Verbundes 
der Industriellen Oesterreichs“ umgewandelt. Sie übernahm gleich 
zeitig die. Aufgabe einer periodischen Berichterstattung über die 
Wirkung der handelspolitischen Gesetzgebung auf Handel und 
Industrie. 
Ungarn. 
Die ungarischen Handels- und Gewerbekammern unterscheiden 
sich von den österreichischen dadurch, daß sie keine politischen 
Wahlrechte besitzen, daß sie nicht im Dienste einer staatlichen 
Kleingewerbeförderung stehen, und daß der Kreis ihrer Ver 
waltungsaufgaben enger ist. Im übrigen sind ihre Aufgaben, 
Organisation und Geschäftsführung trotz mancher Verschieden 
heiten im einzelnen ähnlich wie bei den österreichischen Kammern. 
Die ungarischen Handels- und Gewerbekammern haben ihre 
Vorgesetzte Behörde, das Ministerium für Ackerbau, Handel und
	        
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