Full text : Die Handelskammern

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Zentralstelle. ­


Die  Handelsund ­
  Gewerbekammern
  in
Ungarn.

Aufgaben.

kammertage  abgehalten,  auf  welchen  besonders  Geld-  und  Bankwesen, ­
  Eisenbahnwesen,  Gewerbeordnung,  Handelsverträge,
Kranken-  und  Unfallversicherung  und  Reform  der  direkten  Personalsteuern ­
  verhandelt  würden.
Die  Vorbereitung  des  neuen  autonomen  Zolltarifs  machte
jedoch  1900  ein  intensiveres  Zusammenwirken  der  österreichischen
Handelsvertretungen  wünschenswert.  Mit  dem  Zentralverband
der  Industriellen  Oesterreichs  veranstaltete  die  Handels-  und  Gewerbekammer ­
  Wien  gemeinsam  Enqueten.  Im  folgenden  Jahre
vereinigten  sich  die  österreichischen  Kammern  mit  dem  Zentralverband ­
  der  Industriellen  zur  Gründung  der  „Zentralstelle  der
Handels-  und  Gewerbekammern  und  des  Zentralverbandes  der
Industriellen  Oesterreichs  zur  Vorbereitung  der  Handelsverträge“.
Die  Präsidien  der  Kammern  von  Brünn,  Graz,  Lemberg,  Prag,
Eeichenberg,  Triest  und  Wien  und  des  Zentralverbandes  bilden
einen  Ausschuß,  welcher  die  Zentralstelle  nach  außen  hin  vertritt ­
  und  ihre  Beschlüsse  ausführt.  Der  Sitz  ist  in  Wien,  ihr
Bureau  befindet  sich  hei  der  Wiener  Handels-  und  Gewerbekammer. ­
  Nach  dem  Verhältnis  des;  Budgets  tragen  die  Kammern
zur  Deckung  der  Kosten  bei.  Die  Zentralstelle  hat  von  den
Sekretären  ihrer  Körperschaften  in  gemeinsamer  Arbeit  einen
ausführlich  begründeten  Entwurf  eines  autonomen  Zolltarifs  anfertigen ­
  und  veröffentlichen  lassen,  der  die  Gesetzgebung  wesentlich ­
  beeinflußt  hat.  Die  Zentralstelle  hat  sodann  weitere  Arbeiten ­
  zur  Vorbereitung  von  Handelsverträgen  übernommen  und
sich  auch  sonstigen  Arbeiten  von  allgemeinem  Interesse  zugewandt ­
  (z.  B.  der  Unfallversicherung).  Ihre  Publikationen  füllten
1906  schon  25  Hefte.  Die  ursprünglich  nur  als  zeitweilig  gedachte ­
  Institution  entschloß  man  sich,  von  ihrem  Nutzen  überzeugt, ­
  dauernd  zu  machen.  Ende  März  1906  wurde  der  Titel
der  Zentralstelle  in  „Handelspolitische  Zentralstelle  der  vereinigten ­
  Handels-  und  Gewerbekammern  und  des  Zentral  Verbundes
der  Industriellen  Oesterreichs“  umgewandelt.  Sie  übernahm  gleichzeitig ­
  die.  Aufgabe  einer  periodischen  Berichterstattung  über  die
Wirkung  der  handelspolitischen  Gesetzgebung  auf  Handel  und
Industrie.
Ungarn.
Die  ungarischen  Handels-  und  Gewerbekammern  unterscheiden
sich  von  den  österreichischen  dadurch,  daß  sie  keine  politischen
Wahlrechte  besitzen,  daß  sie  nicht  im  Dienste  einer  staatlichen
Kleingewerbeförderung  stehen,  und  daß  der  Kreis  ihrer  Verwaltungsaufgaben ­
  enger  ist.  Im  übrigen  sind  ihre  Aufgaben,
Organisation  und  Geschäftsführung  trotz  mancher  Verschiedenheiten ­
  im  einzelnen  ähnlich  wie  bei  den  österreichischen  Kammern.
Die  ungarischen  Handels-  und  Gewerbekammern  haben  ihre
Vorgesetzte  Behörde,  das  Ministerium  für  Ackerbau,  Handel  und
            
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