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Mitglieder
Kantonale
Handelskam
me rn.
Kaufmännische
Gesellschaft
Zürich.
über die von ibm behandelten Geschäfte. Ferner liegen
die Protokolle des Ausschusses (der Schweizerischen Handelskammer)
und der Delegiertenversammlungen im Druck vor.
Endlich verfaßt der Vorort alljährlich einen „Bericht über
Handel und Industrie der Schweiz“. Dieser umfaßte beim
ersten Erscheinen 1878/79 30 Seiten und stellte in den letzten
Jahren je einen Band von 200 bis 300 Seiten dar. In der
gegenwärtigen Anordnung bringt er: Statistische Angaben, Wirtschaftliche
Zeitfragen, Bericht über Handel und Industrie.
Dem Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein gehörten
bei seiner Begründung 14 private und 5 amtliche kantonale
und lokale Sektionen an, sowie zwei Fach vereine. Die Zahlen
der ersteren sind mit kleinen Schwankungen unverändert geblieben
und betrugen am 31. März 1905 15 und 6. Die Zahl der
angeschlossenen Pachvereine dagegen stieg von 2 im Jahre 1870
auf 9 im Jahre 1890 und 30 im Jahre 1905. Der Schweizerische
Handels- und Industrie-Verein hat belebend auf die Tätigkeit
auch der lokalen Interessenvertretungen gewirkt; zwecks ausreichender
Vertretung ihrer Interessen sind mehrere kantonale
Institutionen neu- oder umgeschaffen worden.
b) Interessenvertretungen in den Kantonen.
1. Bei der Begründung des Schweizerischen Handels- und
Industrievereins war auch die Kaufmannschaft von Zürich
hervorragend beteiligt gewesen. Diese hatte in dem 1855
begründeten Börsenverein eine lose Zusammenfassung. Ursprünglich
nur zur Erleichterung und Förderung des Börsengeschäfts
errichtet, sah sich dieser durch das dringende Bedürfnis
einer Vertretung der zürcherischen Kaufmannschaft gegenüber
den Behörden und auswärtigen Korporationen veranlaßt, seine
Tätigkeit auszudehnen. Seine Organisation war aber zu lose,
seine Finanzen waren zu schwach, als daß er den neuen Aufgaben
hätte gerecht werden können. Daher wurde vom Vorstand
des Börsenvereins selbst die Gründung einer leistungsfähigeren
Korporation betrieben, die im November 1873 als
„Kaufmännische Gesellschaft Zürich“ zustande kam. Neben ihr
bestand der Börsenverein noch einige Jahre fort, bis im Jahre
1878 die Kaufmännische Gesellschaft auch die Funktion des
Börsenvereins, die Sorge für den Börsenverkehr, übernahm.
Der Zweck der Kaufmännischen Gesellschaft Zürich ist
nach ihren zuletzt im .Jahre 1900 revidierten Statuten die
Förderung der Interessen von Handel und Industrie mittels gemeinsamer
Beratungen und durch Vereinigung zu gemeinsamem
Handeln. Alle dem Handel und der Industrie nahestehenden Personen,
die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, können
Mitglieder werden; der Jahresbeitrag beträgt 20 Francs. Alljährlich
findet im April eine ordentliche Generalversammlung