Full text : Die Handelskammern

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Mitglieder

Kantonale
Handelskam ­
  me  rn.
Kaufmännische
Gesellschaft
Zürich.

über  die  von  ibm  behandelten  Geschäfte.  Ferner  liegen
die  Protokolle  des  Ausschusses  (der  Schweizerischen  Handelskammer) ­
  und  der  Delegiertenversammlungen  im  Druck  vor.
Endlich  verfaßt  der  Vorort  alljährlich  einen  „Bericht  über
Handel  und  Industrie  der  Schweiz“.  Dieser  umfaßte  beim
ersten  Erscheinen  1878/79  30  Seiten  und  stellte  in  den  letzten
Jahren  je  einen  Band  von  200  bis  300  Seiten  dar.  In  der
gegenwärtigen  Anordnung  bringt  er:  Statistische  Angaben,  Wirtschaftliche ­
  Zeitfragen,  Bericht  über  Handel  und  Industrie.
Dem  Schweizerischen  Handels-  und  Industrie-Verein  gehörten ­
  bei  seiner  Begründung  14  private  und  5  amtliche  kantonale
und  lokale  Sektionen  an,  sowie  zwei  Fach  vereine.  Die  Zahlen
der  ersteren  sind  mit  kleinen  Schwankungen  unverändert  geblieben ­
  und  betrugen  am  31.  März  1905  15  und  6.  Die  Zahl  der
angeschlossenen  Pachvereine  dagegen  stieg  von  2  im  Jahre  1870
auf  9  im  Jahre  1890  und  30  im  Jahre  1905.  Der  Schweizerische
Handels-  und  Industrie-Verein  hat  belebend  auf  die  Tätigkeit
auch  der  lokalen  Interessenvertretungen  gewirkt;  zwecks  ausreichender ­
  Vertretung  ihrer  Interessen  sind  mehrere  kantonale
Institutionen  neu-  oder  umgeschaffen  worden.
b)  Interessenvertretungen  in  den  Kantonen.
1.  Bei  der  Begründung  des  Schweizerischen  Handels-  und
Industrievereins  war  auch  die  Kaufmannschaft  von  Zürich
hervorragend  beteiligt  gewesen.  Diese  hatte  in  dem  1855
begründeten  Börsenverein  eine  lose  Zusammenfassung.  Ursprünglich ­
  nur  zur  Erleichterung  und  Förderung  des  Börsengeschäfts ­
  errichtet,  sah  sich  dieser  durch  das  dringende  Bedürfnis
einer  Vertretung  der  zürcherischen  Kaufmannschaft  gegenüber
den  Behörden  und  auswärtigen  Korporationen  veranlaßt,  seine
Tätigkeit  auszudehnen.  Seine  Organisation  war  aber  zu  lose,
seine  Finanzen  waren  zu  schwach,  als  daß  er  den  neuen  Aufgaben ­
  hätte  gerecht  werden  können.  Daher  wurde  vom  Vorstand ­
  des  Börsenvereins  selbst  die  Gründung  einer  leistungsfähigeren ­
  Korporation  betrieben,  die  im  November  1873  als
„Kaufmännische  Gesellschaft  Zürich“  zustande  kam.  Neben  ihr
bestand  der  Börsenverein  noch  einige  Jahre  fort,  bis  im  Jahre
1878  die  Kaufmännische  Gesellschaft  auch  die  Funktion  des
Börsenvereins,  die  Sorge  für  den  Börsenverkehr,  übernahm.
Der  Zweck  der  Kaufmännischen  Gesellschaft  Zürich  ist
nach  ihren  zuletzt  im  .Jahre  1900  revidierten  Statuten  die
Förderung  der  Interessen  von  Handel  und  Industrie  mittels  gemeinsamer ­
  Beratungen  und  durch  Vereinigung  zu  gemeinsamem
Handeln.  Alle  dem  Handel  und  der  Industrie  nahestehenden  Personen, ­
  die  im  Besitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sind,  können
Mitglieder  werden;  der  Jahresbeitrag  beträgt  20  Francs.  Alljährlich ­
  findet  im  April  eine  ordentliche  Generalversammlung
            
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