Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  ArBeiterwohlfahrtspolitik.

Ersuchen  des  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten  seitens  der  österr.
Privatbahnverwaltungen  ist  das  auch  wiederholt  geschehen.  Dabei
hat  das  Bestreben  obgewaltet,  von  vornherein  mit  der  Verwendung
der  in  den  Etats  vorgesehenen  Mittel  in  den  Zeiten,  in  denen  die  Industrie ­
  ohnehin  genügend  zu  tun  hat,  zurückzuhalten,  um  in  Zeiten
unzulänglicher  Beschäftigung  desto  reichlicher  davon  Gebrauch  zu
machen.  Weiterhin  haben  die  staatlichen  Forst-,  Wasserbau-,  Wegebau- ­
  und  ähnliche  Verwaltungen  sich  bemüht,  die  von  ihnen  zu  bewirkenden ­
  größeren  Arbeiten  möglichst  in  Zeiten  zu  verlegen,  in  denen
viel  Arbeitskräfte  in  der  Privatindustrie  frei  werden.  Wo  die  Straßenbauten ­
  von  den  kommunalen  Selbstverwaltungskörpern  zu  bestreiten
sind,  hat  der  Staat  auch  wohl  zu  einem  solchen  Vorgehen  durch  Beisteuerung ­
  eines  Teiles  der  Kosten  anzuregen  gesucht.  In  Ungarn
hat  im  Winter  1900/1901  der  Handelsminister  einen  Kredit  von
400  000  Kronen  beantragt  zur  Herstellung  von  Straßenbauten  in  den  von
einem  Notstand  bedrohten  Komitaten,  von  denen  die  Kosten  nicht  übernommen ­
  werden  konnten.
Die  Gemeinden  ihrerseits  haben  sich  der  Aufgabe  ebenfalls  in
beträchtlichem  Umfange  gewidmet.  In  Frankreich  sind  nach  den  Erhebungen ­
  des  Office  du  Travail  in  der  Zeit  von  1890—1895  von  114  Gemeinden ­
  Notstandsarbeiten  mit  einem  Aufwande  von  4  903  750Frs.  (jährlich
im  Durchschnitt  980750  Frs.)  unternommen  worden;  außerdem  haben
41  Städte  lediglich  Straßenreinigungsarbeiten  zur  Beschäftigung  der
Arbeitslosen  benutzt.  1896  bis  1898  haben  187  Gemeinden  3255  500  Frs.
im  Jahresdurchschnitt  1  085167  Frs.)  für  Notstandsarbeiten  ausgegeben,
1899:  59  Gemeinden  1675182  Frs.,  1900:  69  Gemeinden  1666652  Frs.
Der  gezahlte  Lohn  war  18  Centimes  für  1  Stunde  und  1  '/2—ID/2  Frs.  für
1  Tag.  In  den  von  der  Weinkrisis  betroffenen  Departements  ist  laut
Gesetz  vom  5.  März  1902  den  Gemeinden  für  2  Jahre  das  Recht  gegeben, ­
  mit  bloßer  Genehmigung  des  Präfekten  Anleihen  bis  zu  2  Frs.
für  den  Kopf  der  Bevölkerung  zur  Ausführung  kommunaler  Arbeiten
für  die  Beschäftigungslosen  aufzunehmen.  Auch  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika,  in  Australien,  in  England  und  anderen  Ländern
sind  die  Notstandsarbeiten  ausgebildet  worden.
In  Deutschland  haben  nach  dem  Statistischen  Jahrbuch  deutscher
Städte  im  Winter  1894/5:14,  1895/6:  8,  1896/7:  9,  1897/98:  7,  1898/99:  6,
1899/1900:  5,  1900/01:  13,  1901/02:  28  größere  Städte  Notstandsarbeiten
übernommen,  und  zwar  Erdarbeiten,  Steinschlagen,  Straßenanlagen,
Straßenreinigen,  Schneeschaufeln  und  ähnliche,  eine  besondere  Vorbildung ­
  nicht  erfordernde  Arbeiten.  Nur  vereinzelt  kommen  auch
Arbeiten  vor,  die  für  schwächere  oder  für  besser  vorgebildete  Arbeiter
mehr  geeignet  sind,  als  die  genannten,  z.  B.  Auslesen  von  Kaffee  und
Gummi,  Strohflechten,  Schreibarbeiten  usw.  Die  angeführten  Zahlen
            
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