Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Frankreich  bestanden  1891:  1374  und  1897:  1459  berufsmäßige
Stellenvermittelungsbetriebe.  Im  Durchschnitt  von  1890—1897  haben
rund  1400  dieser  Betriebe  nach  amtlichen  Erhebungen  1698  019  Gesuche ­
  von  Arbeitern  und  1  160015  Angebote  von  Arbeitgebern  erledigt
und  598  447  feste  und  334  375  vorübergehende  Anstellungen  vermittelt.
Die  Hauptmasse  der  Tätigkeit  und  der  Vermittlerbetriebe  selbst  erstreckt ­
  sich  auf  Dienstboten.  Nicht  ganz  500  Vermittlerbetriebe
kommen  auf  die  übrigen  Berufsarten.  In  Österreich  gab  es  Anfang
1896:  916  gewerbsmäßige  Stellenvermittler,  die  1895:  180692  Stellen
vermittelt  hatten.  Vom  preußischen  Handelsministerium  sind  für  1895
in  Preußen  5  216  gewerbsmäßige  Stellenvermittler  festgestellt,  von
denen  1646  nur  für  Gesinde  tätig  waren.
Die  gewerbsmäßige  Stellenvermittelung  hat  manchen  Nachteil.
Der  Arbeiter  hat  bei  ihrer  Benutzung  Gebühren  zu  zahlen,  die  für
ihn  oft  eine  recht  fühlbare  Belastung  darstellen.  In  Frankreich  z.  B.
wird  von  vielen  Vermittlern  eine  Einschreibegebühr,  meist  über  15,  in
zahlreichen  Fällen  über  50  Centimes  und  weiter,  falls  eine  Stelle  verschafft ­
  worden  ist,  eine  Vermittelungsgebühr  entweder  in  festem  Betrage ­
  (0,50—2,50  Frs.,  zum  Teil  noch  höher)  oder  im  Verhältnis  zum
Lohn  (1—6  o/o,  zum  Teil  10  o/o  des  Jahreslohnes)  erhoben.  In  Preußen
waren  nach  den  erwähnten  Erhebungen  des  Handelsministers  für  1895
die  Gebühren  selten  unter  50  Pf.,  bei  668  Vermittlern  mehr  als  3  M.,
in  manchen  Fällen  geradezu  von  ungebührlicher  Höhe.  Daß  Arbeitern,
die  ihre  bisherige  Arbeitsgelegenheit  schon  tatsächlich  eingebüßt  haben,
unter  Umständen  solche  Gebühren  unerschwinglich  sind  und  deshalb
die  Benutzung  der  Dienste  der  Vermittler  verhindern,  ist  nicht  zu
leugnen.  Dazu  kommt,  daß  die  Vermittler,  weil  sie  bei  jeder  neuen
Vermittelung  abermals  Gebühren  erhalten,  oft  genug  der  Versuchung
erliegen,  im  Interesse  ihres  Erwerbes  die  Leute,  denen  sie  Stellungen
vermittelt  haben,  zu  baldigem  neuen  Wechsel  zu  veranlassen.  Namentlich ­
  bei  ländlichen  Arbeitern  haben  sich  in  dieser  Hinsicht  ernste  Mißstände ­
  gezeigt,  die  sich  bis  zur  Verleitung  zum  Kontraktbruch
steigerten.  Auch  in  anderer  Beziehung  sind  Mängel  zu  Tage  getreten,  da
sich  viele  unlautere  Elemente  nach  diesem  Berufe  drängen,  der  bei  weniger
gewissenhafter  Arbeit  ohne  besondere  Anstrengung  einen  Erwerb  und
die  Anknüpfung  von  vorteilhaften  Beziehungen  ermöglicht.  Nach  den
erwähnten  Erhebungen  des  preußischen  Handelsministers  war  über
‘/s  der  gewerbsmäßigen  Stellenvermittler  —  meist  wegen  Diebstahl,
Hehlerei,  Betrug  oder  Unterschlagung  —  vorbestraft.  Auch  in  anderen
deutschen  Bundesstaaten  sind  ähnliche  Mißstände  festgestellt  worden.
Es  kann  hiernach  nicht  auffallen,  daß  das  Stellenvermittlergewerbe
Verwaltungsbehörden  und  Gesetzgebung  wiederholt  beschäftigt  hat
und  noch  beschäftigt.  In  Frankreich  ist  das  Gewerbe  1852  konzessions-
            
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