Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

12.  Kapitel.  Die  Arbeit,erversicherung.

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überhaupt  eine  praktische  Bedeutung  gewinnen  können,  stehen  aber
so  große  Yorteile  des  gesetzlichen  Versicherungszwanges  gegenüber,
daß  an  der  Überlegenheit  des  Zwangsprinzips  für  die  Lösung  der  Aufgabe ­
  nicht  zu  zweifeln  ist.
In  erster  Linie  wird,  wie  gesagt,  erreicht,  daß  die  Berufsgruppe
oder  -Klasse,  der  die  Versicherung  zugedacht  ist,  in  vollem  Umfange ­
  erfaßt  wird.  Auf  keinem  anderen  Wege  ist  das  möglich.  Wie
weit  man  den  von  der  zwangsweisen  Versicherung  zu  erfassenden
Personenkreis  ausdehnen  soll,  ob  auf  alle  Lohnarbeiter  oder  nur  auf
gewerbliche  oder  landwirtschaftliche  Arbeiter  oder  auf  die  Arbeiter
bestimmter  Betriebszweige  usw.,  ist  eine  Tatfrage.  Die  einzelnen
Länder  sind  darin  verschieden  vorgegangen.  Deutschland  hat  nur
schrittweise  den  jetzigen  Umfang  des  P.ersonenkreises  erreicht.  Wie
man  ihn  aber  auch  abgrenzen  mag,  in  jedem  Falle  erfaßt  die  Zwangsversicherung ­
  den  vom  Gesetz  ins  Auge  gefaßten  Kreis  vollständig.
Darin  liegen  bedeutende  Vorteile.  Denn  dadurch  wird  die  versicherungstechnisch ­
  beste  Ausgleichung  der  Risiken  ermöglicht,  die
größte  Sicherheit  für  die  dauernde  Leistungsfähigkeit,  die  bedeutendste
Herabminderung  der  toten  Kosten  und  überhaupt  die  wirtschaftlichste
Form  der  Versicherung.  Ungeschickte  Organisation  kann  natürlich
diesen  Vorteil  vermindern.  Die  Aufbringung  der  Mittel  im  einzelnen  kann
dabei  nach  den  besonderen  Verhältnissen  verschieden  ausgestaltet  werden.
Im  allgemeinen  erscheint  es  jedenfalls  als  das  richtige,  daß  Arbeiter
und  Arbeitgeber  an  der  Gesamtlast  der  Arbeiterversicherung  beteiligt
werden  und  diese  im  wesentlichen  gemeinsam  aufbringen,  wenn  auch
praktische  Erwägungen  zur  Mitbeteiligung  des  Staates  oder  Reiches
führen  mögen.  Gerade  die  Zwangsversicherung  ermöglicht  es  am
besten,  den  Gedanken  zu  verwirklichen,  daß  die  Produktion  als  solche
die  Lasten  der  Fürsorge  für  Kranke,  Verletzte,  Invalide  usw.  in  der
Hauptsache  selbst  zu  tragen  hat.
Die  umfassende  Zwangs  Versicherung,  auch  wenn  sie  nicht  die
Lohnarbeiterschaft  im  ganzen  erfaßt,  bietet  die  beste  Möglichkeit,  den
Wechsel  des  Betriebs,  sofern  er  zu  den  von  der  Versicherung  erfaßten
Berufen  gehört,  und  den  Ortswechsel  für  die  Versicherung  des  Arbeiters ­
  unschädlich  zu  machen  und  ihm  so  eine  unterbrechungslose
Versicherung  zu  verschaffen.  Je  mehr  Teile  der  Lohnarbeiterschaft
im  ganzen  in  die  Zwangsversicherung  hineingezogen  sind,  desto  weniger
wird  die  Versicherung  des  Arbeiters  durch  seinen  Berufswechsel  gestört, ­
  vorausgesetzt,  daß  die  Organisation  nicht  ungeschickt  ist.
Mit  der  Annahme  des  Zwangsprinzips  für  die  Arbeiterversicherung
ergibt  sich  nicht  schon  von  selbst  der  bereits  angedeutete  grundsätzliche ­
  Wandel  in  der  Auffassung  über  die  Bedeutung  des  Verschuldens
des  Arbeiters  und  des  Arbeitgebers.  Eine  obligatorische  Versicherung
            
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