3. Kapitel. Die sozialpolitischen Richtungen.
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tieren mit der heutigen Gesellschaftsordnung, ein Mitarbeiten an ihrer
Verbesserung und damit an ihrer Befestigung grundsätzlich unver
einbar ist. Einstweilen ist nicht zu erwarten, daß es zu einer völligen
Klärung der Verhältnisse in dieser Beziehung kommt.
§ 2. Sozialpolitik und Individualismus. Ebenso unvereinbar mit
der Sozialpolitik wie der Sozialismus, aber aus ganz anderen Gründen,
ist der extreme Individualismus, d. li. jene volkswirtschaftliche (und
auch auf das politische Leben übertragene) Richtung, welche von der
möglichst ungehemmten Bewegungsfreiheit der Einzelnen alles Heil
erwartet. Freiheit der Person, Freiheit des Eigentums, Freiheit
der Bewegung, Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung, Freiheit
der Konkurrenz im innern Leben der Volkswirtschaft und in den
internationalen Beziehungen sind nach dieser Anschauung die Grund
pfeiler alles wirtschaftlichen Gedeihens der Einzelnen wie der Ge
samtheit. Des regelnden, ordnenden, einschränkenden, leitenden und
kontrollierenden Eingreifens des Staates bedürfe es nicht. Der Staat
solle sich begnügen damit, im Innern durch Schutz des Eigentums
und der berechtigten Interessen mit Hilfe der Rechtsordnung und der
Ahndung ihrer Verletzungen und nach außen hin durch Schutz gegen
Störungen seitens anderer Gemeinwesen der freien wirtschaftlichen
Betätigung des Einzelnen die Wege offen zu machen. Das Übrige finde
sich dann von selbst. Übelstände in sozialer Beziehung werden ent
weder geleugnet oder aber zurückgeführt darauf, daß die wirtschaft
liche Freiheit noch nicht vollständig genug und die Kapitalkraft der
Unternehmer noch nicht groß genug sei. Beseitige man diese Schranken,
die aus den früheren Zeiten mit herüber genommen seien, so müssen
die Übelstände mit naturgesetzlicher Notwendigkeit verschwinden,
und soweit das auch unter dieser Voraussstzung nicht der Fall sei,
handele es sich eben um unvermeidliche Unvollkommenheiten, wie sie
allen menschlichen Einrichtungen und Verhältnissen anhaften.
Vom Boden dieser Anschauung aus kann man bestenfalls dazu
gelangen, Konsum- und andere Genossenschaften zu befördern und
dadurch der Selbsthilfe Vorschub zu leisten. Ein Eingreifen des
Staates zum Schutze der Bedrängten dagegen steht in krassem Wider
spruch mit den Grundsätzen des extremen Individualismus, weil es
das freie Spiel der Kräfte stört.
Die Vertreter des extremen Individualismus sind heute in den
Kulturstaaten sehr selten geworden. Die Richtung gehört im wesent
lichen der Vergangenheit an, hat da aber eine erhebliche Bedeutung
gehabt, vor allem in der Wissenschaft. Sie ist in England entstanden
in den 30 er Jahren des 19. Jahrhunderts und hat sich dort zu der als
. Manchestertum“ bezeichneten Richtung entwickelt. Ihre bekannteste
Leistung ist der Kampf gegen die englischen Getreidezölle, der unter